http://www.Polen-Didaktik.de

Home Inhalt Grundlegende Schriften Nation ohne Ausweg? Polen und Deutsche Jernsson: Historismus Polen 1980/81 Fachaufsätze Didaktische Praxis Impressum

 

Zur Seitennavigation

Inhaltsübersicht über diese Publikation

Impressum für diese Veröffentlichung

   
   

 

     
   

Aus: Junge Deutsche und Polen begegnen sich. Schüleraustausch und Studienreisen. Herausgegeben von Lothar Nettelmann und Gerhard Voigt

Joachim Dallwig

Polenkontakte heute

Formalitäten, die bei der Einladung von polnischen Bürgern in die Bundesrepublik Deutschland beachtet bzw. erfüllt werden müssen: (Stand: Sept. 1989)

Von einem Bundesbürger kann grundsätzlich jeder Pole/jede Polin in die Bundesrepublik eingeladen werden. Bisher erfolgte die Einladung mit Hilfe eines Einladungsformulars (Zasproszenie) der polnischen Bot­schaft in Köln, auf der die persönlichen Daten des Einladenden und des Eingeladenen vermerkt werden mußten.

Das ausgefüllte Formular wurde unter Beifügung des Einzah­lungs­beleges über eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. DM 36,- nach Köln zur polnischen Botschaft geschickt. Diese versah die Einladung mit einem Stempel und schickte sie an den bundesdeutschen Einla­den­den nach ca. einer Woche Bearbeitungszeit wieder zurück, der sie dann an den polnischen Freund/Freundin nach Polen sandte. Mit die­ser Einladung konnte der polnische Gast seinen Reisepaß beim Paß­amt beantragen. Der Paß und die Einladung mußten zur deutschen Bot­schaft nach Warschau weitergeleitet werden, die entsprechend der Ein­ladung ein Visum für die Bundesrepublik erteilte.

Seit dem 1. April 1989 gibt es jedoch einige neue Regelungen, die die Reise in die Bundesrepublik erschweren.

Das oben beschriebene Einladungsformular und der damit ver­bun­dene Weg über die polnische Botschaft in Köln ist zur Zeit nicht mehr nötig, da jetzt jeder Pole/Polin den Reisepaß zu Hause hat. Da­für sind Auflagen von Seiten der deutschen Behörden zu erfüllen.

Vom einladenden Bundesbürger ist in dreifacher Ausfertigung eine Be­suchserklärung des zuständigen Ordnungsamtes auszufüllen. Ne­ben den persönlichen Daten des polnischen Gastes (auch der Ge­burts­name ist anzugeben), sind die persönlichen Daten des Gastge­bers zu nen­nen (darunter fällt auch die Personalausweisnum­mer). Unter Vor­lage einer aktuellen Verdienstbescheinigung und des Per­so­nal­aus­wei­ses ist die Besuchserklärung beim Ordnungsamt abzugeben. Es ist rat­sam, eine Kopie der Verdienstbescheinigung an­zufertigen, da sie u.U. gefordert wird.

Das Ordnungsamt fragt per Telex oder per Post (der Postweg dau­ert entsprechend länger) bei der Ausländerzentralstelle in Köln, beim Bun­deszentralregister in Berlin und beim Regierungspräsidenten nach, ob Eintragungen, die gegen einen Besuch des Gastes sprechen, vor­­liegen. Liegt keine Eintragung vor, bekommt der Einladende ein For­­mular abgestempelt zurück, das er dann nach Polen schicken kann. Die Bearbeitungszeit kann bis zu vier Wochen betragen. Da die Post von der Bundesrepublik bis nach Polen ungefähr drei Wochen be­nötigt, ist es ratsam, die Briefe einem Reisenden, der mit dem Zug nach Polen fährt, mitzugeben, der sie dann in Polen in einen Briefka­sten werfen kann, damit die Zeitspanne von fast acht Wochen ver­kürzt wird.

Mit dem Formular des hiesigen Ordnungsamtes bekommt der pol­ni­­sche Freund/Freundin von der deutschen Botschaft in Warschau ein Vi­­sum für die Bundesrepublik. Die Beantragung ist jedoch nicht ganz frei von Schwierigkeiten, da nicht jeder die Möglichkeit hat, nach War­schau zu fahren, um die Formalitäten persönlich zu erledigen. Die Bearbeitungszeit für per Post eingesandte Visaanträge kann bis zu zwei Monaten betragen. Sogenannte Zwischenhändler überneh­men gegen entsprechendes Honorar den Weg nach Warschau.

Kommt der polnische Freund in die Bundesrepublik, so ist ihm zu ra­ten, zuvor in Polen, in einem Büro der Polorbis bei der „Warta-Ver­sicherung“, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Mit der Unterzeichnung der Besuchserklärung beim Ordnungsamt hat sich der Gastgeber verpflichtet, für die in der Besuchserklärung an­ge­ge­bene Besuchsdauer dem polnischen Gast Unterkunft und Ver­pfle­gung zu gewähren. Wer für eventuelle Arzt-, Krankenhaus- oder Un­fall­kosten aufkommt, ist nicht abschließend geregelt. Die oben ge­nannte Versicherung tritt in der Bundesrepublik über den HUK-Ver­band für eventuelle Kosten ein. Die Versicherung kann in Polen ge­gen einen relativ geringen Beitrag abgeschlossen werden und er­streckt sich auf vier Wochen.

Sollte die Reise in die Bundesrepublik gar mit dem Auto erfolgen, so muß das Auto in Polen durch eine Auslands-Kfz-Versicherung ver­si­chert werden. Auch diese Versicherung ist dem HUK-Verband an­ge­schlossen.

Der internationale Führerschein, internationale Studenten-/Schüler­ausweis, internationale Campingausweis, internationale-Ju­gend­her­bergsausweis sind sehr nützliche Dokumente, die in Polen ge­gen eine geringe Gebühr beantragt werden können. Nachträglich in der Bun­desrepublik beantragte Dokumente sind für den polnischen Bür­ger ungleich teurer.

Auch eine Verlängerung der für den polnischen Gast im Visum an­­gegebenen Aufenthaltsdauer ist möglich. Vor dem 1. April 1989 mußten der Einladende und der Eingeladene beim zuständigen Ord­nungsamt einen entsprechenden Antrag stellen. Nachdem der Einla­den­de durch Unterschrift bestätigt hatte, daß der polnische Gast ver­sorgt ist, wurde das Visum verlängert. Diese „Duldung“ durfte eine Ge­samtdauer von neun Monaten vom Tag der Einreise bis zum Tag der Ausreise) nicht übersteigen. Neben dem Antrag auf Duldung konn­te das Ordnungsamt vom polnischen Gast auch eine polizeiliche An­meldung und ein vom Amtsarzt erstelltes Gesundheitszeugnis for­dern.

Die heutige Regelung erlaubt es dem polnischen Freund/Freundin, das Visum ohne das Einverständnis und die Versicherung der Versor­gung des Einladenden zu verlängern. Die Gesamtzeit des Vi­sums darf jedoch drei Monate nicht überschreiten. Ob darüber hinaus noch eine Duldung möglich ist, müßte bei dem jeweils zuständigen Ord­nungs­amt erfragt werden.

Die Vorschriften, die diesen Verfahren zugrunde liegen, sind Ver­wal­tungsvorschriften, Anweisungen, Dienstvorschriften, die teil­weise den Spielraum des Ermessens haben. Dies bedeutet, daß eine be­stimm­te gesetzmäßige Regelmäßigkeit nicht vorliegt. Auch ist es nicht möglich, im Wege des Ermessens eine bestimmte Entscheidung zu verlangen.

Genauso schnell wie Verwaltungsvorschriften erlassen werden, ge­­nauso schnell können sich diese wieder ändern oder gar ab­ge­schafft werden. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich rechtzeitig bei den entsprechenden Behörden zu informieren. All diese Regelungen soll­ten jedoch nicht dazu führen, von einer Einladung eines pol­ni­schen Freunds/Freundin Abstand zu nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Herbert Schmalstieg: Vorwort

Zeitgeschichtliche Notiz 1990

Lothar Nettelmann: Einleitung: Schüleraustausch - warum mit Polen?1

Zur Konzeption

Lothar Nettelmann: Einleitung 1993. Zu den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen deutsch-polnischer Jugendarbeit als Folge des politischen Paradigmenwechsels in Polen und ihrer Bedeutung für die Träger politischer Bildung in Deutschland

Lothar Nettelmann: Der Schatten der Geschichte im Jahre 1989 - die Mahnung des 1. September 19392

Ulrich Bauermeister: Schüleraustausch zwischen jungen Deutschen und Polen als Auftrag der UNESCO (1989)

Gerhard Voigt: Polenreisen der Bismarckschule Hannover - Modellbeispiele und Alternativen (1989)

Gerhard Voigt: Polenreisen in Zeiten der gesellschaftlichen Krise [Didaktische Konzeption, Reiseroute, Reiseziele] (1993)

Lothar Nettelmann, Günther Fuchs, Dr.Wolfgang Scholz: Der Schüleraustausch der UNESCO-Schule am Maschsee, der Bismarckschule Hannover3

Wolfgang Jordan, Lothar Kutsch: Ein Schulchor, eine Theatergruppe und ein Leistungskurs fahren... (1989)

Siegfried Riedel: Schüleraustausch im Geist der Ökumene (1989/1993)

Michael Droldner, Matthias Bömeke: Ein Schüleraustausch zwischen katholischer Schule und Pfarrgemeinde (1989)

Werner Fink, Ursula Ruehr: Gedanken zu einem Arbeitsbesuch mit Schülern im ehemaligen Konzentrationslager Stutthof (1989)

Dr. Olgierd Lissowski, Poznań: Jugendaustausch und Politik (1989)

Piotr Korek, Poznań: Ein Schüler- oder Schulenaustausch? (1989)

Joachim Dallwig: Polenkontakte heute (1989)

Aleksandra Hoffmannowa: Neue Freundschaften (1991)

Gertrud Irmler: Eine polnische Dorfgemeinschaft lädt Hannoveraner ein (1992)

Phoebe Koch: Verständigung – auch ohne Worte (1993)

Aleksandra Hoffmannowa: Ein Brief aus Polen... (1991)

Elisabeth Goldmann: Bericht über den ersten Besuch einer Gruppe von 20 Schülern der Realschule I, Burgdorf (1993)

Lothar Nettelmann: Thesen zu den veränderten gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen in Polen und ihre Bedeutung für die deutsch-polnische Jugendarbeit (1993)

Lothar Nettelmann: Perspektiven für die neunziger Jahre im Jahre 1990

Henryk Wolkonskis: Ist der Weg deutsch-polnischer Verständigung am Ziel? Reflexionen 19924

Anhang: Autorenverzeichnis

Impressum für diese Publikation

Herausgeber: Lothar Nettelmann / Gerhard Voigt

Redaktion Gerda Heinemann Lothar Nettelmann Gerhard Voigt Armin Walthemate

Herausgegeben für die Deutsch-Polnische-Gesellschaft Hannover e.V. und den UNESCO-Club der Bismarckschule Hannover e.V.

Junge Deutsche und Polen begegnen sich. Schüleraustausch und Studienrei­sen. Hrsgg. von Lothar Nettelmann und Gerhard Voigt - Hannover: UNESCO-Club für die UNESCO-Schule am Maschsee, Bismarckschule Hannover, e.V. (An der Bis­marckschule 5, Hannover) und Deutsch-Pol­nische Gesellschaft Hannover e.V., 1990.

Satz und Layout: Ritterdesign, Laatzen

Printed in Germany

(Schriftenreihe des UNESCO-Clubs für die UNESCO-Schule am Masch­see, Bis­marckschule Hannover, e.V.) 1. Auflage 300

Alle Rechte vorbehalten. Verwendung im Bereich von Schule und Hochschule ist zugestanden. Nachdruck nur mit Genehmigung der Autoren bzw. des Herausgebers. Zitate bitte mit vollständigem Quellennachweis.

Internetpublikation auf http://www.polen-didaktik.de August 2009

Verantwortlich: Gerhard Voigt, OStR i.R. bismarckschule.voigt@gmx.de
http://www.voigt-bismarckschule.de

http://www.unesco-club-hannover.de

Vgl. dazu Impressum

Überarbeitet August 2009

   
   

Verantwortlich für diese Seite

Gerhard Voigt, OStR i.R. - Kontakt vgl. Impressum

bismarckschule.voigt@gmx.de

Bearbeitungsstand: 25. 07 2005.

Letzte Bearbeitung: 06.01.2011

   
   

 

     
   

top

   

Navigation

Übergeordnete Ebene: Junge Deutsche und Polen begegnen sich ]

Gleiche Ebene: Home ] Nach oben ] Gesellschaftliche Rahmenbedingungen ] Titel Neuausgabe 1993 ] 1. September 1939 ] Auftrag der UNESCO ] Beispiel Bismarckschule ] UNESCO Modellschule ] Schulchor und Theatergruppe ] Ökumene ] Pfarrgemeinde ] Stutthof ] Jugendaustausch und Politik ] Schüler- oder Schulenaustausch ] [ Polenkontakte heute ] Dorfgemeinschaft ] Brief 1991 ] Freundschaften ] Verständnis ohne Worte ] aus Burgdorf ] Perspektiven 90er-Jahre ] Reflexionen 1992 ] Thesen zum Abschluss ]

Untergeordnete Ebene: