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Aus: Junge
Deutsche und Polen begegnen sich. Schüleraustausch und Studienreisen.
Herausgegeben von Lothar Nettelmann und Gerhard Voigt
Joachim
Dallwig
Polenkontakte heute
Formalitäten,
die bei der Einladung von polnischen Bürgern in die Bundesrepublik Deutschland
beachtet bzw. erfüllt werden müssen: (Stand: Sept. 1989)
Von einem Bundesbürger kann grundsätzlich jeder
Pole/jede Polin in die Bundesrepublik eingeladen werden. Bisher erfolgte die
Einladung mit Hilfe eines Einladungsformulars (Zasproszenie) der polnischen
Botschaft in Köln, auf der die persönlichen Daten des Einladenden und des
Eingeladenen vermerkt werden mußten.
Das ausgefüllte Formular wurde unter Beifügung des
Einzahlungsbeleges über eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. DM 36,- nach Köln zur
polnischen Botschaft geschickt. Diese versah die Einladung mit einem Stempel und
schickte sie an den bundesdeutschen Einladenden nach ca. einer Woche
Bearbeitungszeit wieder zurück, der sie dann an den polnischen Freund/Freundin
nach Polen sandte. Mit dieser Einladung konnte der polnische Gast seinen
Reisepaß beim Paßamt beantragen. Der Paß und die Einladung mußten zur deutschen
Botschaft nach Warschau weitergeleitet werden, die entsprechend der Einladung
ein Visum für die Bundesrepublik erteilte.
Seit dem 1. April 1989 gibt es jedoch einige neue
Regelungen, die die Reise in die Bundesrepublik erschweren.
Das oben beschriebene Einladungsformular und der
damit verbundene Weg über die polnische Botschaft in Köln ist zur Zeit nicht
mehr nötig, da jetzt jeder Pole/Polin den Reisepaß zu Hause hat. Dafür sind
Auflagen von Seiten der deutschen Behörden zu erfüllen.
Vom einladenden Bundesbürger ist in dreifacher
Ausfertigung eine Besuchserklärung des zuständigen Ordnungsamtes auszufüllen.
Neben den persönlichen Daten des polnischen Gastes (auch der Geburtsname ist
anzugeben), sind die persönlichen Daten des Gastgebers zu nennen (darunter
fällt auch die Personalausweisnummer). Unter Vorlage einer aktuellen
Verdienstbescheinigung und des Personalausweises ist die Besuchserklärung
beim Ordnungsamt abzugeben. Es ist ratsam, eine Kopie der
Verdienstbescheinigung anzufertigen, da sie u.U. gefordert wird.
Das Ordnungsamt fragt per Telex oder per Post (der
Postweg dauert entsprechend länger) bei der Ausländerzentralstelle in Köln,
beim Bundeszentralregister in Berlin und beim Regierungspräsidenten nach, ob
Eintragungen, die gegen einen Besuch des Gastes sprechen, vorliegen. Liegt
keine Eintragung vor, bekommt der Einladende ein Formular abgestempelt zurück,
das er dann nach Polen schicken kann. Die Bearbeitungszeit kann bis zu vier
Wochen betragen. Da die Post von der Bundesrepublik bis nach Polen ungefähr drei
Wochen benötigt, ist es ratsam, die Briefe einem Reisenden, der mit dem Zug
nach Polen fährt, mitzugeben, der sie dann in Polen in einen Briefkasten werfen
kann, damit die Zeitspanne von fast acht Wochen verkürzt wird.
Mit dem Formular des hiesigen Ordnungsamtes
bekommt der polnische Freund/Freundin von der deutschen Botschaft in Warschau
ein Visum für die Bundesrepublik. Die Beantragung ist jedoch nicht ganz frei
von Schwierigkeiten, da nicht jeder die Möglichkeit hat, nach Warschau zu
fahren, um die Formalitäten persönlich zu erledigen. Die Bearbeitungszeit für
per Post eingesandte Visaanträge kann bis zu zwei Monaten betragen. Sogenannte
Zwischenhändler übernehmen gegen entsprechendes Honorar den Weg nach Warschau.
Kommt der polnische Freund in die Bundesrepublik,
so ist ihm zu raten, zuvor in Polen, in einem Büro der Polorbis bei der „Warta-Versicherung“,
eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Mit der Unterzeichnung der
Besuchserklärung beim Ordnungsamt hat sich der Gastgeber verpflichtet, für die
in der Besuchserklärung angegebene Besuchsdauer dem polnischen Gast
Unterkunft und Verpflegung zu gewähren. Wer für eventuelle Arzt-, Krankenhaus-
oder Unfallkosten aufkommt, ist nicht abschließend geregelt. Die oben
genannte Versicherung tritt in der Bundesrepublik über den HUK-Verband für
eventuelle Kosten ein. Die Versicherung kann in Polen gegen einen relativ
geringen Beitrag abgeschlossen werden und erstreckt sich auf vier Wochen.
Sollte die Reise in die Bundesrepublik gar mit dem
Auto erfolgen, so muß das Auto in Polen durch eine Auslands-Kfz-Versicherung
versichert werden. Auch diese Versicherung ist dem HUK-Verband
angeschlossen.
Der internationale Führerschein, internationale
Studenten-/Schülerausweis, internationale Campingausweis,
internationale-Jugendherbergsausweis sind sehr nützliche Dokumente, die in
Polen gegen eine geringe Gebühr beantragt werden können. Nachträglich in der
Bundesrepublik beantragte Dokumente sind für den polnischen Bürger ungleich
teurer.
Auch eine Verlängerung der für den polnischen Gast
im Visum angegebenen Aufenthaltsdauer ist möglich. Vor dem 1. April 1989
mußten der Einladende und der Eingeladene beim zuständigen Ordnungsamt einen
entsprechenden Antrag stellen. Nachdem der Einladende durch Unterschrift
bestätigt hatte, daß der polnische Gast versorgt ist, wurde das Visum
verlängert. Diese „Duldung“ durfte eine Gesamtdauer von neun Monaten vom Tag
der Einreise bis zum Tag der Ausreise) nicht übersteigen. Neben dem Antrag auf
Duldung konnte das Ordnungsamt vom polnischen Gast auch eine polizeiliche
Anmeldung und ein vom Amtsarzt erstelltes Gesundheitszeugnis fordern.
Die heutige Regelung erlaubt es dem polnischen
Freund/Freundin, das Visum ohne das Einverständnis und die Versicherung der
Versorgung des Einladenden zu verlängern. Die Gesamtzeit des Visums darf
jedoch drei Monate nicht überschreiten. Ob darüber hinaus noch eine Duldung
möglich ist, müßte bei dem jeweils zuständigen Ordnungsamt erfragt werden.
Die Vorschriften, die diesen Verfahren zugrunde
liegen, sind Verwaltungsvorschriften, Anweisungen, Dienstvorschriften, die
teilweise den Spielraum des Ermessens haben. Dies bedeutet, daß eine
bestimmte gesetzmäßige Regelmäßigkeit nicht vorliegt. Auch ist es nicht
möglich, im Wege des Ermessens eine bestimmte Entscheidung zu verlangen.
Genauso schnell wie Verwaltungsvorschriften
erlassen werden, genauso schnell können sich diese wieder ändern oder gar
abgeschafft werden. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich rechtzeitig bei den
entsprechenden Behörden zu informieren. All diese Regelungen sollten jedoch
nicht dazu führen, von einer Einladung eines polnischen Freunds/Freundin
Abstand zu nehmen.
Inhaltsverzeichnis
Herbert Schmalstieg: Vorwort
Zeitgeschichtliche Notiz 1990
Lothar Nettelmann:
Einleitung: Schüleraustausch - warum mit Polen?
Zur Konzeption
Lothar
Nettelmann: Einleitung 1993. Zu den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen
deutsch-polnischer Jugendarbeit als Folge des politischen Paradigmenwechsels in
Polen und ihrer Bedeutung für die Träger politischer Bildung in Deutschland
Lothar
Nettelmann: Der Schatten der Geschichte im Jahre 1989 -
die Mahnung des 1. September 1939
Ulrich
Bauermeister: Schüleraustausch zwischen jungen Deutschen
und Polen als Auftrag der UNESCO (1989)
Gerhard Voigt: Polenreisen der Bismarckschule
Hannover - Modellbeispiele und
Alternativen
(1989)
Gerhard Voigt:
Polenreisen in Zeiten der gesellschaftlichen Krise [Didaktische Konzeption,
Reiseroute, Reiseziele] (1993)
Lothar Nettelmann, Günther Fuchs, Dr.Wolfgang
Scholz: Der
Schüleraustausch der UNESCO-Schule am Maschsee, der Bismarckschule Hannover
Wolfgang Jordan, Lothar Kutsch: Ein
Schulchor, eine Theatergruppe und ein Leistungskurs fahren...
(1989)
Siegfried Riedel: Schüleraustausch im Geist der Ökumene (1989/1993)
Michael Droldner, Matthias Bömeke:
Ein Schüleraustausch zwischen katholischer
Schule und Pfarrgemeinde (1989)
Werner Fink, Ursula Ruehr: Gedanken zu einem Arbeitsbesuch mit Schülern
im ehemaligen Konzentrationslager Stutthof
(1989)
Dr. Olgierd Lissowski, Poznań: Jugendaustausch
und Politik
(1989)
Piotr Korek,
Poznań: Ein Schüler- oder Schulenaustausch? (1989)
Joachim
Dallwig: Polenkontakte heute (1989)
Aleksandra Hoffmannowa: Neue Freundschaften
(1991)
Gertrud Irmler: Eine polnische Dorfgemeinschaft
lädt Hannoveraner ein (1992)
Phoebe Koch: Verständigung – auch ohne Worte
(1993)
Aleksandra Hoffmannowa: Ein Brief aus Polen...
(1991)
Elisabeth Goldmann: Bericht über den ersten Besuch
einer Gruppe von 20 Schülern der Realschule I, Burgdorf (1993)
Lothar Nettelmann: Thesen zu den veränderten
gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen in Polen und ihre Bedeutung für die
deutsch-polnische Jugendarbeit (1993)
Lothar Nettelmann: Perspektiven für die neunziger
Jahre im Jahre 1990
Henryk Wolkonskis: Ist der Weg
deutsch-polnischer Verständigung am Ziel? Reflexionen 1992
Anhang: Autorenverzeichnis
Impressum für diese Publikation
Herausgeber: Lothar Nettelmann / Gerhard Voigt
Redaktion Gerda Heinemann Lothar Nettelmann
Gerhard Voigt Armin Walthemate
Herausgegeben für die
Deutsch-Polnische-Gesellschaft Hannover e.V. und den UNESCO-Club der
Bismarckschule Hannover e.V.
Junge Deutsche und Polen begegnen sich.
Schüleraustausch und Studienreisen. Hrsgg. von Lothar Nettelmann und Gerhard
Voigt - Hannover: UNESCO-Club für die UNESCO-Schule am Maschsee, Bismarckschule
Hannover, e.V. (An der Bismarckschule 5, Hannover) und Deutsch-Polnische
Gesellschaft Hannover e.V., 1990.
Satz und Layout: Ritterdesign, Laatzen
Printed in Germany
(Schriftenreihe des UNESCO-Clubs für die
UNESCO-Schule am Maschsee, Bismarckschule Hannover, e.V.) 1. Auflage 300
Alle Rechte vorbehalten. Verwendung im Bereich von
Schule und Hochschule ist zugestanden. Nachdruck nur mit Genehmigung der Autoren
bzw. des Herausgebers. Zitate bitte mit vollständigem Quellennachweis.
Internetpublikation auf
http://www.polen-didaktik.de August 2009
Verantwortlich: Gerhard Voigt, OStR i.R.
bismarckschule.voigt@gmx.de
http://www.voigt-bismarckschule.de
http://www.unesco-club-hannover.de
Vgl. dazu
Impressum
Überarbeitet August 2009
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