Jerzy Kozłowski:
Die Einführung der preußischen
Verwaltung im
Großherzogtum Posen 1815-1830
Die preußischen Annexionen der polnischen Gebiete
begannen in der Zeit der Teilungen Polens 1772, 1793 und 1795. Schon nach der
ersten (1772) und der zweiten (1793) Teilung wurde die preußische Verwaltung
in der eroberten polnischen Provinz Wielkopolska (Großpolen) mit der Hauptstadt
Poznań (Posen) eingeführt. Doch in der Zeit des napoleonischen Übergewichts
kehrte hier die polnische Verwaltung, nach französischen Mustern
reorganisiert, im Rahmen des sogenannten Herzogtums Warschau (Księstwo
Warszawskie 1807-1815) zurück. Erst in der Wiener Schlussakte vom 9. Juni 1815
erhielt Preußen einen Teil seiner ehemaligen Gebiete des Erwerbs von l772 und
1793 bis an die Prosna und den Gopło-See als „Großherzogtum Posen“ (Wielkie
Księstwo Poznańskie) zurück. In den Einzelverträgen der Mächte war auch hier
von den Rechten der polnischen Nationalität die Rede. Doch nach der Besetzung
durch die preußischen Truppen (1815) wurde im Großherzogtum Posen die polnische
Verwaltung abgesetzt und die preußische Verwaltung eingeführt. Die
deutsch-preußische Verwaltung dauerte im Posener Lande von 1815 bis 1919. Die
Entscheidung des Wiener Kongresses war also praktisch eine Vierte Teilung
Polens. Die neuen und auch zum Teil vorgefundenen Beamten wurden im Namen des
preußischen Königs in Eid und Pflicht genommen: „Ich erkenne Seine Majestät
den König von Preußen als den einzigen rechtmäßigen Souverain dieses Landes
und den Anteil von Polen, welcher durch den Kongress von Wien dem Königlichem
Preußischen Hause wieder zugefallen ist, als mein Vaterland an, das ich gegen
jede Macht und gegen Jedermann, wer es auch sei, unter allen Umständen und
Verhältnissen mit meinem Blute zu verteidigen verpflichtet und bereit bin“.
Das Großherzogtum Posen, der Hauptteil der
ehemaligen „südpreußischen Gebiete, welche durch den Wiener Kongress wieder
Preußen zugeschlagen wurden, zugleich der Kern des historischen »Großpolen«,
bildete ein Gebiet von knapp 30.000 km² mit 776.000 Einwohnern (1815). Als 1815
die preußische Herrschaft in Großpolen wieder einkehrte, hat sie hier, als
Ergebnis der früheren Besiedlung, eine Vermischung der polnischen mit der
deutschen Bevölkerung angetroffen, meistens Protestanten, die oft hier seit
einigen Generationen ihrer deutschen Abstammung bewusst lebten. Die Deutschen
bildeten die Mehrheiten in den westlichen und nördlichen Kreisen wie Meseritz
(Międzyrzecz), Birnbaum (Międzychód), Fraustadt (Wschowa), Czarnikau (Czarnków),
Chodziesen (Chodzież), Wirsitz (Wyrzysk), Bromberg (Bydgoszcz) und auch in den
meisten größeren Städten neben der noch nicht emanzipierten jüdischen
Bevölkerung. Die nationalbewussten Polen bildeten kompakte Mehrheiten in den
mittleren, östlichen und südlichen Kreisen. Nach der Konfessionsstatistik 1825
(eine Sprachen- und Nationalitätenzählung gibt es für die erste Hälfte des 19.
Jahrhunderts nicht) befanden sich hier 65,6 % Katholiken, 28,1 % Protestanten
(in der Mehrheit Deutsche) und 6,3 % Juden.
Die Deutschen im Großherzogtum Posen bildeten durchaus keine Einheit und
standen den Polen nicht etwa schroff und feindlich gegenüber. Auch die Grenzen
zwischen beiden Nationalitäten waren noch fließend und es gibt zahlreiche
Beispiele von germanisierten Polen und solche polonisierter Deutscher.
Doch beginnend mit dem Jahr 1815 hat die
preußische Herrschaft den Zustrom der deutschen Bevölkerung in dieses Gebiet
unterstützt und war bemüht den deutschen Besitzstand zu kräftigen. Das ging aus
dem Hauptziel der preußischen Politik hervor: die volle Integration des
Posener Landes im Rahmen der Hohenzollernmonarchie zu sichern. Gleichzeitig
hat man jegliche Wiederaufbautendenzen des Polnischen Staates bekämpft. Das
Augenmerk auf das Hauptziel gerichtet, hat die preußische Regierung in den
einzelnen Zeitabschnitten ihrer Herrschaft, nur die Methoden ihrer
Nationalpolitik geändert, die als Polenpolitik bezeichnet wurde.
In der Zeitspanne der ›stillen Jahren‹ 1815-1830
(auch ›Versöhnungszeit‹ genannt), versuchten der König Friedrich Wilhelm III.,
sein Kanzler Karl August von Hardenberg und ein großer Teil der preußischen
Beamtenschaft die polnische Bevölkerung, vor allem den Adel, für den
preußischen Staat zu gewinnen. In seinem ›Aufruf‹ vom 15. Mai 1815 hat der König
den Polen zugesagt, dass sie ihre Nationalität nicht verleugnen dürften, dass
die polnische Sprache neben der deutschen Amtssprache sein wird und dass „jedem
unter Euch nach Maßgabe seiner Fähigkeiten der Zutritt zu den öffentlichen
Ämtern“ im ganzen Staat offenstehen soll.
Das Großherzogtum erhielt einen eigenen Statthalter aus polnischem Hochadel,
Fürst Antoni Henryk Radziwiłł, der durch seine Ehe mit Prinzessin Luise (die
Tochter des Bruders Friedrichs II.) zugleich dem Königshaus nahestand. Er
sollte den preußischen König als Großherzog vertreten.
Der stark preußenfreundlich orientierte Fürst
Radziwiłł meinte, dass in engen politischen Beziehungen mit Preußen das
Großherzogtum eine Autonomie erreichen könnte. Jedoch waren seine Kompetenzen
durch die Instruktion des Kanzlers vom 16. Mai 1815 und durch die königliche
Kabinet-Order vom14.Juni 1816 stark begrenzt, und er hatte keine wirkliche
Macht. Als ein Strohmann ohne jegliche Befugnisse hatte er nur repräsentative
Pflichten und beratende Funktion in Sachen der Polenpolitik. Er konnte gegen
Verordnungen der provinzionellen Behörden protestieren, aber es gelang ihm
nicht diese zu verändern. Bald fand er ,hinter den Kulissen‘ Wege, auf die
Entwicklung mildernden Einfluss zu nehmen. Viele Leute aller Stände und
Konfessionen suchten nach und nach mit Erfolg seine Unterstützung. Residierend
wechselnd in Berlin und Posen, aber auch immer lange Wochen auf seinen
Landsitzen sich vergrabend, war er „gar nicht zu konsequenter Mitarbeit an den
Aufgaben der Verwaltung fähig“ (so Manfred Laubert) und widmete sich mit
Vorliebe hauptsächlich dem gesellschaftlichen Leben. Er organisierte Bälle und
Hofempfänge, Musikabende und Theaterveranstaltungen. So hatte er auch manche
Verdienste für die Entwicklung der Kultur als Mäzen und ist bekannt als
Komponist von Goethes Faust. Seine Frau, Prinzessin Luise, war durch ihre rege
philantrophische Tätigkeit sehr bekannt und unter den polnischen niederen
Ständen beliebt. Nach Ausbruch des polnischen Novemberaufstands in Warschau
(1830) wurde der Statthalter als persona non grata durch den König
stillschweigend suspendiert. Die offizielle Entbindung von seinem Amt erfolgte
erst durch Königliche Order von 27. Januar 1833 und damit wurde dieses Amt
faktisch liquidiert. Bald darauf, am 7. April 1833, ist der Fürst gestorben.
Tatsächlich wurde die Verwaltung des
Großherzogtums schon am 15. Mai 1815 vom König in die Hände eines preußischen
Beamten mit dem Titel Oberpräsident gelegt, und erworbenes Territorium war ab
diesem Datum als eine preußische Provinz zu betrachten. Die Provinz Posen, nach
der Hauptstadt Großpolens, Posen (polnisch Poznań) benannt, wurde
verwaltungsmäßig nach preußischem Vorbild in zwei Gebiete, so genannte
Regierungsbezirke (regencje, rejencje) geteilt, deren Grenzen den Departements
aus der Zeit des Herzogtums Warschau entsprachen. Das waren: der
Regierungsbezirk Bromberg (11.459 km²) und der Regierungsbezirk Posen (17.524
km²).
Sehr schnell, am 1. März 1817, erfolgte hier die Einführung des preußischen
Landrechts und des Gerichtswesens. Der Oberpräsident (naczelny prezes) der
Provinz, vom preußischen König berufen, war das Vollstreckungsorgan des
Ministeriums in Berlin, und für seine Tätigkeit war er vor dem Kanzler und dem
entsprechendem Minister verantwortlich. Für jedes Jahr sollte er einen Bericht
in Berlin vorlegen, besonders dem Minister der Inneren Angelegenheiten. Zu
dieser Stellung in der Provinz Posen (wie in allen anderen preußischen
Provinzen) war immer, solange die preußische Herrschaft (bis 1918) dauerte,
ein Deutscher berufen. Der Oberpräsident war der Vorsitzende des
Oberpräsidiums, welches in Preußen in den Jahren 1806-1809 im Rahmen der
Reformen des Freiherrn Karl vom Stein und Fürst Karl von Hardenberg eingeführt
wurde (früher gab es stattdessen die sogenannte ›Kriegs-ökonomische Kammer‹).
Nach der Instruktion für die Oberpräsidenten vom
23. Oktober 1817 und deren endgültigen Bestätigungen in den Jahren 1824-25
waren die erweiterten Befugnisse der Oberpräsidenten wie folgt:
-
Die Verwaltung aller ständischen
Angelegenheiten, aller öffentlichen Institute und Sicherheitsanstalten der
Provinz, die Verhandlungen mit den kommandierenden Generälen, die Aufsicht
über die Tätigkeit der Katholischen Kirche („die Wahrnehmung des juris circa
sacra catholicorum“) und die Aufsicht über die Zensur.
-
Die Oberaufsicht über die Verwaltung der
Regierungen (in Posen und Bromberg), der Landeskulturämter und der
Provinzial-Steuerdirektionen sowie die Aufsicht über die Dienstführung und
Lauterkeit der Beamten der untergebenen Behörden.
-
Die Stellvertretung der obersten Staatsbehörden
im besonderen Auftrage und bei außerordentlicher Veranlassung (zum
Beispiel bei Kriegsgefahr – Übernahme der gesamten Zivilverwaltung).
-
Die Weiterleitung der mit eigenen Bemerkungen
versehenen Berichte der Regierungen, Provinzial-Steuer-Direktionen und
General-Kommissionen an die Ministerien sowie die Verteilung der von dort
erhaltenen Bescheide an die unterstellten Behörden.
-
Die Prüfung und Erledigung der Beschwerden über
Verfügungen der Regierungen.
-
Der Vorsitz und die Leitung der Konsistorien
(evangelische Kirche), Schul- und Medizinalkollegien.
-
Die angemessene Mitwirkung bei großen
Anschaffungen in der Militärverwaltung.
-
Die nächste Instanz bei Konflikten der
Regierungen unter sich und mit den Sonderbehörden zu sein.
-
Verschiedene Einzelzuständigkeiten, zum Beispiel
Bewilligung von Märkten, Genehmigung von öffentlichen Kollekten
(Spendensammlungen), Erteilung von Schauspielkonzessionen usw.
Diese Befugnisse gaben dem Oberpräsidenten die
wirkliche Leitung der Verwaltung der Provinz im politischen Sinne und auch die
oberste Aufsicht und Kontrolle über alle Beamten in der Provinz. Der
Oberpräsident sollte sich um gesetzmäßige, schnelle und genaue Erledigung der
Angelegenheiten kümmern. Er konnte die schlecht arbeitenden Beamten bestrafen
und abberufen und seine amtlichen Reisen in die Provinz als Inspektionsreisen
betrachten. Man muss unterstreichen, dass er zugleich das Amt des Präsidenten
des Regierungsbezirks Posen bekleidete und ihn mit Hilfe des Vizepräsidenten
verwaltete, während der Präsident des Regierungsbezirks Bromberg seinen Bezirk
unter seiner Aufsicht verwaltete. In diesem Fall übte praktisch der
Vizepräsident der Provinz Posen die Funktion des Präsidenten der Regierung aus,
und auf Antrag des Oberpräsidenten hatte er diesen in Abwesenheits- oder
Krankheitsfällen zu vertreten und war somit als der zweithöchste
Verwaltungsbeamte der Provinz zu betrachten.
Die Instruktion von 1817 und die Verordnung vom
31. Dezember 1825 versicherte den Oberpräsidenten in allen preußischen
Provinzen die Stellung, die sie bis 1932 behielten. Der Oberpräsident war dem
Staatsministerium und jedem einzelnen Minister in dessen Wirkungskreis
untergeordnet und verpflichtet. Es war ihm untersagt, in die Detailverwaltung
der Berliner Zentrale einzugreifen.
Der erste in der Reihe der Oberpräsidenten in der
Provinz Posen war Joseph von Zerboni di Sposetti (1766-1831). Er entstammte
einer aus Italien nach Breslau (Wrocław) eingewanderten und hier
germanisierten Kaufmannsfamilie. Er war schon in südpreußischer Verwaltung
(bis 1807) als Kriegs- und Domänenrat tätig und kaufte damals ein Landgut bei
Kempen (Kępno). Seit 1810 war er mit dem Titel ›Wirklicher Geheimer Rat‹ als
preußischer Unterhändler in Warschau tätig, wodurch er sich Hardenbergs Gunst
erwarb und vom Kanzler dem König empfohlen wurde. Als liberaler Gutsbesitzer in
der Provinz war Zerboni di Sposetti des Polnischen mächtig und bekannte sich
zum aufgeklärten Katholizismus. Deshalb war er den reaktionären Ministern,
insbesondere Schuckmann und Bülow, stark verdächtig. Nach dem Tode seines
Gönners, des Kanzlers Hardenbergs, wurde durch Königliche Order vom 8. November
1824 seine Entlassung, nach der amtlichen Verlautbarung aus Gesundheitsgründen,
ausgesprochen. Am 12. Januar 1825 trat Zerboni mit 2500 Talern jährlicher
Pension und „von einem Teil seiner Mitarbeiter aufrichtig betrauert“, in das
Privatleben zurück. Er verlebte die letzten Jahre auf seinem Gut Rąbczyn bei
Wongrowitz (Wągrowiec), wo er am 27. Mai 1831 einem Schlaganfall erlag.
Zerboni di Sposetti, mit breiten Befugnissen von
Hardenberg ausgestattet, hat erfolgreich die neue preußische Verwaltung in der
Provinz eingeführt. Zerboni passte nicht gut in den Rahmen der „schablonenhaften
Berliner Bürokratie“, war gedankenreich und stürmisch, aber auch vorschnell im
Urteil und änderte seine Ansichten oft von heute auf morgen.
Schon am 28. Mai 1815 traf er in Posen ein und am 31. Mai übernahm er als
Oberpräsident die Verwaltungsgeschäfte in der Provinz. Nach seiner Verordnung
vom 4. Juni sollten die bisherigen Verwaltungsbehörden bis zum Erlass neuer
Verfügungen respektiert werden. Doch bald, in Folge seiner Bekanntmachung vom
30. Juni, wurden an die Stelle der bisherigen Präfekturen, Schatzdirektionen
und Verwaltung der Domänen und Forsten für jedes Departement (in Posen vom
17. Juli und in Bromberg vom 1. Juli) die Regierungskommissionen eingesetzt.
Alle amtlichen und privaten Schreiben sowie Gesuche waren an sie zu richten und
alle Verordnungen, Befehle und Antwort auf Gesuche dieser Zentralinstanzen
mussten in beiden Sprachen (d.h. im Deutschen und Polnischen) ergehen. Die
Regierungskommissionen wurden als interimistische Verwaltungsinstanzen
betrachtet und schon vom 1. Januar 1816 wurden sie in Ämter (der) Regierungen
umbenannt. Das beendete den Wechsel der Verwaltungsbehörden, die innerhalb
weniger Jahrzehnte erst polnisch, dann preußisch, dann polnisch-französisch
und nun wieder preußisch waren. Alle diese Veränderrungen hatten viele
Verwirrungen gebracht, ganz abgesehen von den Kriegsfolgen im Lande. An der
Spitze der Regierung stand der Regierungspräsident. In Posen gehörte diese
Stelle dem Oberpräsidenten (Zerboni di Sposetti), doch – wie oben gesagt – hat
dieses Amt in den Jahren von 1816 bis 1825 faktisch der Vizepräsident von Colomb
übernommen. Colomb, (geboren 1768 in Berlin, gestorben 1841) war seit 1791 ein
Beamter sehr erfahren im preußischen Dienst und dann im Herzogtum Warschau;
Zerboni hat ihn hochgeschätzt.
Der erste in der Reihe der Regierungspräsidenten
in Bromberg war der ehemalige Königsberger Polizeipräsident von Stein,
welcher schon ab 17. Mai 1816 als Chefpräsident der Regierungskommission die
Geschäfte führte. Früher hatte er 26 Jahre in polnischen Diensten als Beamter
gestanden und obgleich er aus dem polnischen Adelsgeschlecht von Kamieński
stammte, war er sehr deutsch gesinnt. Der Statthalter Radziwiłł hat ihn sogar
polenfeindlich genannt, weil er die polnischen Beamten aus den Ämtern
verdrängte. In Wirklichkeit aber wollte er nur „keine unbrauchbaren
Staatsdiener“ um sich dulden; seine Maßnahmen waren streng, aber gerecht. 1821
schied von Stein, nach seinem 40-jährigen Dienstjubiläum, wegen schlechter
Gesundheit aus dem Amt. Die nächsten vier Jahre war es schwer, einen Nachfolger
zu finden. Deshalb leiteten die Regierungsgeschäfte in Bromberg der
Vizepräsident von Kozierowski und der Regierungsdirektor Wilhelm von Leipziger.
Erst am 25. Februar 1825 wurde der Vizepräsident aus Posen, von Colomb, nach
Bromberg als neuer Regierungschef versetzt.
Der Oberpräsident Zerboni di Sposetti organisierte
schon in den ersten Jahren seiner Amtsführung das Oberpräsidium der Provinz
Posen. Das neue Amt, welches ihm unterlag, hatte seinen Sitz an der
Gołębia-Straße (Taubenstraße) in Posen im Gebäude des ehemaligen
Jesuitenkollegiums.
Hier befand sich auch das Amt der Regierung Posen. Die Beamtenschaft in diesen
beiden Kollegienämtern war nicht zahlreich (zum Beispiel in der Kanzlei und im
Büro des Oberpräsidiums arbeiteten 18-19 Personen, in dem Amt der Regierung
ungefähr 100 Personen) und aus Sparsamkeitsgründen außerordentlich knapp
besoldet. Es wurde mit so geringem Personal (besonders subalternem Personal in
Büros) gearbeitet, dass die Beamten ihre Aufgaben nur bei ununterbrochener
äußerster Anspannung erfüllen konnten.
Die Verwaltung brauchte qualifizierte Staatsdiener und es gab nicht viele,
besonders unter den Polen, von denen man vor allem gute Kenntnisse der deutschen
Sprache verlangte. Für höhere Stellen waren schon im voraus mehrere nach ihrer
Vergangenheit besonders geeignete Personen ausgewählt worden, in erster Linie
solche, die nie antipreußisch waren. Es ist zu betonen, dass vielfach damals wie
später die Bereitschaft zu einer Tätigkeit in der Verwaltung der Provinz Posen
sowohl unter Polen wie auch unter Deutschen äußerst gering war und man mit
großer Antipathie zu kämpfen hatte.
Die beiden Ämter der Regierungskollegien (Posen
und Bromberg) waren in zwei Abteilungen geteilt nach der Art der Geschäfte, die
sie geführt hatten. Die I. Abteilung, Abteilung des Innern benannt,
beschäftigte sich mit:
-
Inneren Angelegenheiten der Landeshoheit wie:
Ständische, Verfassungs-, Landes-, Grenz-, Huldigungs-, Abfahrts-und
Abschoss –Sachen, Zensur und Publikation der Gesetze durch das Amtsblatt.
-
der Landespolizei als: Polizei der allgemeinen
Sicherheit, der Lebensmittel und anderer Gegenstände, Aufsicht über das
Armenwesen, Vorsorge zur Abwendung allgemeiner Beschädigungen, Aufsicht über
Besserungshäuser (Besserungsanstalten), milde (karitative) Stiftungen,
Kommunen und Korporationen (Vereine), die keinen gewerblichen Zweck hatten.
-
Militärsachen, bei denen Einwirkung der
Zivilverwaltung stattfindet wie: Rekrutierung, Verabschiedung,
Mobilmachung, Verpflegung, Märsche, Servis, Festungsbau. Dazu künftig:
-
Kirchen-und Schulkommission, Sanitätskommission.
Die zweite Abteilung, in drei Unterabteilungen
gegliedert, beschäftigte sich mit:
-
dem gesamten Staatseinkommen des
Regierungsbezirkes, [insofern sie nicht für besondere Behörden ausdrücklich
bestellt sind (wie z.B. Bergwerks- und Salzangelegenheiten), also Domänen,
säkularisierte Güter, Forsten, Steuern, Regalien, Akzise und Zölle.
-
der Gewerbepolizei in Bezug auf Handel,
Fabriken, Handwerk und gewerbliche Korporationen.
-
dem Bauwesen im Land sowie Wasserbau.
-
Seit 1826, nach der Instruktion vom 31. Dezember
1825 an die Abteilung II., gehörten nur direkte Steuern zum Aufgabenkreis,
während indirekte Steuern dem Provinzialsteuerdirektor, der direkt dem
Finanzministerium in Berlin unterlag, zugewiesen wurden. Der erste
Provinzialsteuerdirektor in der Provinz Posen war der Oberrat Loeffler. Die
Steuern wurden 1820 in der ganzen Monarchie unifiziert.
Seit 1816 wurden durch die Regierungs-Kollegien
die amtlichen Wochenblätter herausgegeben: in Bromberg »Amtsblatt der
Königlichen Regierung zu Bromberg« und in Posen »Amtsblatt der Königlichen
Regierung zu Posen« mit einem Anhang unter dem Titel: »Öffentlicher Anzeiger« (»Publiczny
Donosiciel«). In den Amtsblättern wurden Verordnungen, Bekanntmachungen der
Verwaltung, der Polizei und der Gerichte in Polnisch und Deutsch
veröffentlicht.
Die Regierungsbezirke wurden in Kreise (powiaty)
geteilt. Die Zahl und Begrenzungen der einzelnen Kreisbezirke wurden (im
Vergleich zu der Verwaltung des Herzogtums Warschau) im Allgemeinen nicht
viel geändert und den neuen Grenzen der Provinz angepasst. Von 1817 bis 1887
zählte die Provinz Posen 26 Kreise. Der Regierungsbezirk Posen bestand aus den
l7 Kreisen: Meseritz (Międzyrzecz), Birnbaum (Międzychód), Bomst (Babimost),
Samter (Szamotuły), Buk (Buk), Kosten (Kościan), Posen (Poznań), Obornik (Oborniki),
Schroda (Środa), Schrimm (Śrem), Wreschen (Września), Pleschen (Pleszew),
Fraustadt (Wschowa), Kröben (Krobia), Krotoschin (Krotoszyn), Adelnau (Odolanów)
und Schildberg (Ostrzeszów). Der Regierungsbezirk Bromberg bestand aus neun
Kreisen: Czarnikau (Czarnków), Chodziesen (Chodzież), Wirsitz (Wyrzysk),
Bromberg (Bydgoszcz), Schubin (Szubin),Wongrowiec (Wągrowiec), Gnesen
(Gniezno), Mogilno (Mogilno) und Inowraclaw (Inowrocław, später Hohensalza).
In jedem Kreise entstanden Landratsämter mit einem
Landrat (polnisch: radca ziemiański, auch: ›starosta‹ genannt) als leitendem
Beamten. Zur Zeit des Herzogtums Warschau standen an der Spitze der Kreise nach
französischem Muster so genannte Unterpräfekten. Manche von ihnen wurden in
den ersten Jahren der preußischen Verwaltung in ihren Posten provisorisch
bestätigt. In dem Regierungsbezirk Bromberg waren schon am 1. Januar 1818 als
Landräte amtlich bestätigt: Grabowski in Bromberg, Bukowiecki in Wirsitz, von
Stosch in Chodziesen, Zawadzki (Deutscher) in Czarnikau, Kloczkiewicz in
Schubin, Cylwikowski in Mogilno, Nieżychowski in Wongrowiec, Nowacki in
Gnesen, Tadeusz Wolański in Inowrocław. Viele Landräte waren bis 1830
polnische Gutsbesitzer. Doch schon im Laufe der dreißiger Jahre finden wir
fast ausnahmslos Landräte deutscher Herkunft und evangelischer Konfession.
Begründet war dieses darin, dass polnische Gutsbesitzer oder ihre Söhne
einerseits überhaupt den Eintritt in die preußische Verwaltung mieden,
andererseits sich aber unloyal verhielten. „Vielleicht war das ein Fehler in der
Verwaltungspolitik, weil man die polnischen Gutsbesitzer damit grundsätzlich
aus der Verwaltung und in die Opposition drängte.“
In den Landratsämtern wie in den übrigen
Unterbehörden herrschte anfangs große Verwirrung: man verwaltete teils nach
alten Vorschriften, teils nach neuen, teils gar nicht. Doch bald, schon um 1816,
wurde der Geschäftskreis der landrätlichen Ämter bekannt. Die Landräte, welche
dienstlich dem Präsident der Regierung unterstanden und ihm die Berichte
abgeben sollten, erhielten zur Führung und Leitung:
-
Alle polizeilichen Angelegenheiten in den
Städten und auf dem platten Lande (sie waren vorgesetzte Behörde aller
Ortspolizei und Kommunalbehörden).
-
Sämtliche Militär-, Marsch-, Verpflegungs- und
Aushebungsangelegenheiten.
-
Die Aufsicht über die karitativen Stiftungen,
sowie über die geistlichen und Schulangelegenheiten, insoweit diese von der
Regierung abhingen.
-
Die Aufsicht über die Kreis- und sonstigen
Kassen, die ihre Hebung an die Kreiskasse ablieferten.
-
Die Besorgung aller von der Regierung besonders
aufgetragenen Geschäfte (als örtliche „Kommission der Regierung“).
Die Stellung der Landräte war in vieler Hinsicht
schwierig. Als oberste Verwaltungsbeamte standen sie den Kreisen vor, und die
Kreise erforderten mit der Zunahme an Einwohnern eine ständig anwachsende
Verwaltungsarbeit. In den Kreisstädten gab es keine eigenen Landratsämter.
Die Landräte mussten zur Miete wohnen und hatten in einem Mietslokal das Büro
der Kreisverwaltung eingerichtet. Das Jahresgehalt eines Landrats war nicht
hoch und betrug gewöhnlich 800 bis 1000 Taler.
Nach einer Kabinettsorder von 1820 sollten die
Landräte wie die Ortspolizeibehörden in den Städten Gendarmerie zu ihrer
Unterstützung erhalten. Es gab in der Regel nur einige Gendarmen im Kreise, es
fehlte an Leuten, und sie wurden schlecht behandelt und bezahlt. Die Magistrate
in den Städten sollten sich mit ihren Angelegenheiten in der Regel auch an die
Landratsämter wenden, nicht an die Regierung.
Das Landratsamt bestand aus dem Landrat, dem
Kreissekretär, dem Kreiskassenrendanten, manchmal einem Steuereintreiber, dem
Schreiber oder Kanzelisten und dem Kreisboten. Die Anzahl der Kanzelisten und
Boten wurde nach der Größe des Kreises bestimmt.
In der Provinz Posen beschäftigte man in jedem Kreise auch einen Dolmetscher,
der der deutschen wie der polnischen Sprache mächtig sein sollte. Auch die
Kreissekretäre waren fast ausschließlich deutscher Herkunft. Der großen
Arbeitsbelastung wegen erlitten viele Beamte schwere Krankheiten und mussten
oft auf längere Zeit beurlaubt werden.
Die Landräte wurden nach den Regeln der
preußischen Verwaltung von der Regierung und dem Oberpräsidium dem
Innenministerium vorgeschlagen, das selbst eine geeignete Persönlichkeit
bestimmte. Jeder Landrat übernahm sein Amt zunächst kommissarisch. Nach
einigen Monaten wurde er von einem höheren Regierungsbeamten, meist vom
Regierungspräsidenten selbst, an Ort und Stelle der Geschäftsführung überprüft.
Erst auf den darauffolgenden Bericht hin reichte der Innenminister im
Einvernehmen mit dem Finanzminister den betreffenden kommissarischen
Landratsamtsverwalter beim König zur Ernennung ein.
Als die höchste Behörde in jedem Kreise war der
Landrat Königlicher Beamter in einem ganz bestimmten staatspolitischen Sinne,
doch er war nicht nur Verwaltungsbeamter im technokratischen Sinne, sondern
hatte als sichtbare ,Spitze‘ seines Kreises auch gesellschaftlichen
Verpflichtungen nachzukommen. Er sollte auch das Vertrauen der Kreiseinwohner
haben. Länger als in den übrigen preußischen Provinzen trug das Landratsamt in
der Provinz Posen ständisch-repräsentative Züge. In der Instruktion aus dem Jahr
1816 hieß es, dass der Landrat mit Belehrung, Aufmunterung und gutem Rate den
Landleuten an die Hand zu gehen und die Gesinnung für König und Vaterland zu
heben habe. Er sollte für gute gesellschaftliche Beziehungen mit den
ständischen Repräsentanten den Einwohnern sorgen, besonders mit den adligen
polnischen und deutschen Familien.
Während der zehnjährigen Verwaltung der Provinz
Posen schuf Zerboni di Sposetti hier die Grundlagen der dreistufigen
preußischen Verwaltung (Oberpräsident, Regierungspräsident, Landrat),
entsprechend der territorialen Verteilung (Provinz, Regierungsbezirken,
Kreise). Die ganze Verwaltung der Provinz war streng der Zentrale in Berlin
untergeordnet, d.h. dem Ministerium und dem König. Das hat sich bis Ende der
preußischen Herrschaft im Jahre 1919 gehalten. Es wurde nur eine Innovation
eingeführt. Im Jahre 1836 waren die Kreise in so genannte Distrikte
(Distriktsbezirke), mit einem Distriktskommissar an der Spitze, der als ein
Helfer des Landrats betrachtet wurde, geteilt. In dieser Zeit wurden auf den
Dörfern Woytämter, die dem Landrat untergeordnet waren, aufgehoben. Diese
Änderung wurde nicht in den anderen preußischen Provinzen eingeführt und sollte
den Einfluss der polnischen Adeligen auf die Bauern einschränken.
Als Nachfolger Zerbonis di Sposettis wurde Anfang
1825 Johann Friedrich Theodor Baumann zum Oberpräsidenten der Provinz Posen
ernannt. Geboren 1767 in Bodenteich, seit 1818 bis 1824 Präsident der Regierung
in Königsberg, war er auch (wie Zerboni di Sposetti) der polnischen Sprache
mächtig und nicht feindlich gegenüber den Polen gesinnt. Jedoch als typisch
preußischer Bürokrat („vom Gottesgnadentum der preußischen Büreaukratie
innigst überzeugte Mann“ – so Manfred Laubert) und dazu noch sehr ehrgeizig,
gelang es ihm nicht, gute Beziehungen und Verbindungen mit den polnischen wie
mit den deutschen Einwohnern der Provinz anzuknüpfen. Hinsichtlich der
Judenfrage sah er das Hauptziel darin, sie zu Christen zu machen.
Baumann sorgte sich als Oberpräsident (1825-1830)
besonders um die Vermehrung der deutschen Beamten und der deutschen Lehrer in
der Provinz. In dieser Zeit erfolgte eine erhebliche Beschränkung der
polnischen Sprache in der Verwaltung, dem Gerichtswesen und dem Schulwesen.
Die Leitung des Schulwesens in der Provinz übernahm schon im Jahre 1824 der
Schulrat August Ludwig Jacob (1789-1862), der hier das
Provinzial-Schul-Kollegium bei dem Oberpräsidium in Posen organisierte. Das
Provinzial-Schul-Kollegium hatte die Aufsicht über alle Elementarschulen in den
Dörfern und Städten der Provinz (Volksschulen), über alle höheren Schulen
(Gymnasien) und über die Lehranstalten für die Bildung der Lehrer. Das
Schul-Kollegium beaufsichtigte und kontrollierte den ganzen Lehr- und
Bildungsprozess sowie die Schulhandbücher und die Lehrer und hatte auch über
die Lehrer manche disziplinarische Befugnis. Als Zivilbehörde begrenzte das
Schul-Kollegium den Einfluss der Kirche und des polnischen Klerus auf das
Schulwesen, obgleich der noch stark blieb. Der Schulrat Jacob forderte auch die
deutsche Sprache in dem Posener Schulwesen und wurde bald den Polen „ein Dorn
im Auge” (so Manfred Laubert).
Die Polen meinten, er wolle die Schule als Germanisationsinstrument benutzen;
und in Wirklichkeit waren das die ersten Versuche, das Unmögliche zu
realisieren.
Mitte der zwanziger Jahre entschied sich der König
Friedrich Wilhelm III., einen so genannten Provinziallandtag in der Provinz
Posen zu berufen, und übertrug dem Oberpräsidenten von Baumann als Kommissar
die Leitung der Wahl der Abgeordneten für dieses Organ. Der erste Landtag wurde
auf Grund des speziellen Gesetzes für die Provinz Posen vom 27. März 1824, als
letzter unter allen im Königreich Preußen,
am 21. Oktober 1827 eröffnet. Der
Provinziallandtag des Großherzogtums Posen war ein feudales Organ beschränkter
Selbstverwaltung. Er bestand aus 24 Repräsentanten (Deputierten) des Adels
(Ritterstand), 16 Repräsentanten der Städte (Bürgertum) und 8 der Dorfgemeinden
(Bauerntum). Bedingung der Wählbarkeit war in allen Kurien ein 10-jähriger
Grundbesitz, die Zugehörigkeit zu einer der christlichen Kirchen,
unbescholtener Ruf, Vollendung des 30. Lebensjahres, und preußisches
Untertanenverhältnis. Die Zugehörigkeit zum Ersten Stand war auf die Besitzer
von Rittergütern beschränkt. Die Wahlzeit (Amtszeit) betrug 6 Jahre und alle 3
Jahre schied die Hälfte der Deputierten aus, (das erste Mal nach dem Los). Die
nächsten Provinziallandtage versammelten sich in Posen (Stadt) in den Jahren
1830, 1834, 1837, 1841, 1843 und 1845. Die polnischen Deputierten hatten die
überwiegende Mehrheit im Ritterstand, nur wenige waren in der Repräsentation
der Städte vertreten, und im Bauernstand hatten die Polen niemals mehr als zwei
Deputierte. Das war die Folge der sozio-ökonomischen und rechtlichen
Verhältnisse: die meisten polnischen Bauern hatten noch keine
Eigentumsrechte.
Deshalb wurden durchweg, sogar in überwiegend polnischen Gegenden, zumeist
deutsche Wahlmänner entsandt und folglich die Deputierten des Deutschen
Bauerntums zum Landtag gewählt, weil nur sie die gesetzlichen Anforderungen (d.
h.: Besitztitel) erfüllten.
Die Befugnisse des Landtags blieben auf die
Begutachtung vorgelegter Gesetzentwürfe und Bitten über die Provinz betreffende
Gegenstände beschränkt. In den 40er Jahren kam es oft zu Kompromissen zwischen
polnischen und deutschen Deputierten des Landtags: die Deutschen unterstützten
die ›völkischen‹ Ziele der polnischen Partei und erkauften damit deren Beistand
für ihre ›demokratischen‹ Pläne wie in Verfassungsfragen. Doch im
allgemeinen überwog in den Landtagsversammlungen die Stimmung des Loyalismus
und Konservatismus, obgleich die Polen viele Petitionen zur Verteidigung der
polnischen Sprache und zur Sonderstellung des Großherzogtums Posen vorgelegt
haben. In der Regel wurden diese Petitionen vom König, mit der Zustimmung der
provinzialen Verwaltung, abgelehnt.
Als Ausnahme kann man die Bewilligung im Jahre 1829 betrachten, als die
Edelleute drei Kandidaten für die vakante Stellung des Landrats beantragen
konnten.
Diese Bewilligung wurde niemals realisiert, und schon im Jahre 1833 haben sich
die Behörden zurückgezogen.
Der Oberpräsident Baumann ist nach langer
Krankheit am 4. Oktober 1830 in Posen gestorben. Sein Nachfolger, Eduard
Heinrich Flottwell, begann den neuen Kurs der polnischen Politik in der Provinz.
Seine Hauptaufgabe in Anbetracht des polnischen November-Aufstands in Warschau
war, die preußische Herrschaft, Sicherheit und Ruhe zu sichern. Er erhielt
nicht nur spezielle Befugnisse vom König, sondern auch die fast volle
Unterstützung der preußischen Verwaltung in der Provinz (um nicht von hier
stationierten preußischen Heerestruppen und Garnisonen zu sprechen).
Die Einführung und der Aufbau der modernen
preußischen Verwaltung in der Provinz Posen in den Jahren 1815-1830, welche
besonders dem Oberpräsidenten Zerboni di Sposetti und seinem milden Kurs in der
Polenpolitik zu verdanken ist, schuf die Grundlagen für eine stabile
Entwicklung ohne große Veränderungen bis 1919. Die Verwaltung war von Anfang
eine deutsche, wie es der Charakter der preußischen Monarchie mit sich brachte.
Nach der „Programmatischen Denkschrift des Oberpräsidenten Grafen Arnim für den
König“ vom 30. Juni 1841
„muss es ...ein Grundsatz der Verwaltung in der Provinz Posen sein und bleiben:
die vorhandene polnische Nationalität mit der dem Gange der geschichtlichen
Begebenheiten, dem gegebenen Zustande und dem Unglücke gebührenden Achtung, so
lange sie und wo sie besteht, zu schonen, und auf sie bei allen Schritten der
Administration wahrhaft wohlwollende und milde Rücksicht zu nehmen, daneben
aber das in der Natur der Dinge, im wohlverstandenen Interesse der Provinz und
in der Nothwendigkeit für die Sicherheit und Ruhe des Staates liegende
Eindringen deutscher Cultur und deutscher Gesinnung überall zu unterstützen und
als endliches Ziel zu fördern.“ Graf Arnim, der liberaler Nachfolger Flottwells
in den Jahren 1841-1842 war, hat auch vor den Fehlern der preußischen Verwaltung
in der Provinz gewarnt. „Solche Fehler wären Zwang, Härte, Ungerechtigkeit
gegen die Polen.“ Und solche Fehler waren der preußischen Verwaltung
gewöhnlich nicht fremd und haben, wie auch die Polenpolitik, später zur
Entstehung gegenseitiger Feindlichkeiten beigetragen.
Anmerkungen
Buchausgabe:
Lothar Nettelmann, Hrsg.: Europäische Umbrüche in
deutsch-polnischer Perspektive. Reflexionen zur
Entwicklungsdynamik in Mitteleuropa. Beiträge des
Symposions »Politik und Wirtschaft in Polen – ein
Beitrag zur politischen Bildung« der
Deutsch-Polnischen Gesellschaft Hannover e.V. und
der Niedersächsischen Landeszentrale für Politische
Bildung im April 1999. Schriftenreihe des
UNESCO-Clubs für die UNESCO-Schule am Maschsee,
Bismarckschule Hannover, e.V. [ISSN 0945-1536]:
Sonderheft 1 / 2001. Texte aus der Arbeit der
Deutsch-Polnischen Gesellschaft Hannover e.V.
Hannover 2001, 104 S., A 4, kart.
Buchausgabe vergriffen [ISBN 3-930307-11-1]
Internetpublikation:
Jerzy Kozłowski: Die Einführung der preußischen
Verwaltung im Großherzogtum Posen 1815-1830
–
Durchgesehen Fassung. Alle Rechte vorbehalten.
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zugestanden. Jede weitere Verwendung nur mit
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Überarbeitet Juli 2009