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Gerhard Voigt:
Die Grenzen des
„Identitätskonzeptes“: Widersprüche, Ideologien
Es ist sinnvoll und notwendig, sich sowohl mit dem
wissenschaftlichen Begriff der „Identität“ als auch mit dessen teilweise
„inflationären“ Inanspruchnahme in der Publizistik wie in politischen
Diskursen kritisch auseinander zu setzen.
Im nachfolgenden Aufsatz soll gezeigt werden, dass
das „Identitäts-Konzept“ eine längere philosophische „Vorgeschichte“ hat
und zu einer zentralen Kategorie der Individualpsychologie mit weit
reichenden Folgen für das Menschenbild und die Begründung pädagogischer
Anthropologien hat, dass aber die Bedeutungsunsicherheit der Kategorie
einen alltäglichen Gebrauch wenig sinnvoll erscheinen lässt – gerade auch
in der Pädagogik.
Die daraus übertragenen vielfältigen und mehrdeutigen
Konzepte einer „kollektiven Identität“ sind grundsätzlich als Ideologeme
zurück zu weisen. Im heutigen Sprachgebrauch ersetzen sie oft im Sinne
einer falsch verstandenen „political correctness“ eine eigentlich
gemeinte positive Bewertung von „Nationalismus“ oder
„Nationalbewusstsein“, aber auch die Abwehr integrativer und auf
Kommunikation zielender Ansätze interkulturellen Lebens und Lernens.
»Kollektive Identität« im internationalen Kontext ist ein
Kampfbegriff um Gruppen - und Herrschaftsinteressen zu legitimieren und
durchzusetzen.
Das wissenschaftliche Interesse der Soziologie und
allgemein der Sozialwissenschaften richtet sich weniger auf die
Begriffsinhalte von „Identität“ bzw. »Kollektive Identität« selbst als auf
den Prozess ihrer gesellschaftlichen Inanspruchnahme und
Funktionalisierung. Es ist zu fragen, in welchen gesellschaftlichen
Kontexten eine bewusste oder immanente Bezugnahme auf Identitätskonzepte
als Erfolg versprechend erscheint und als Agens der gesellschaftlichen
Kohäsion verstanden wird. Auch im historischen Zusammenhang ist die Frage
zu stellen, seit wann, d.h. auch seit welchen
gesellschaftlich-zivilisatorischen Entwicklungsprozessen es sinnvoll und
nicht anachronistisch erscheint, Gruppenkohäsion mit Kategorien einer
»Kollektiven Identität« zu beschreiben oder diese als „Selbstkonzepte“
dieser Gruppen vorzufinden.
Die Kohäsion gesellschaftlicher Gruppen in ruralen
Gesellschaften, wie wirst sie heute noch in den Randbereichen auch
semiperipherer Regionen wie z.B. in Ostanatolien und Teilen des Nahen
Ostens vorfinden können, beruht auf traditionalen Verhaltenkodices und
der Einbindung in feste, aber nicht staatlich institutionalisierte
„Netzwerke“ persönlicher Beziehungen und Abhängigkeiten, die als
Hauswirtschaft, Großfamilie, Klientel oder Gentes (Clan etc.) benannt
werden können, aber kaum ein internalisiertes abstraktes
„Gruppenbewusstsein“, das als „kollektive Identität“ verstandet werden
könnte, herauszubilden in der Lage sind. Die Formen der sozialen
Kommunikation, die die Gruppenkohäsion ausmachen, erlauben Mehr- und
Uneindeutigkeiten der Loyalitätsbeziehungen - vor allem je größer die
Gruppe ist, die hier im Sinn von Elias als „Überlebenseinheit“
angesprochen werden kann - im Rahmen traditionaler Regeln auch Wechsel und
Verschiebung. Untypisch und als Beschreibung nicht adäquat wäre es, hier
den für die moderne Gesellschaft typischen Antagonismus Individuum
(Individualisierung) - Gesellschaft (Staat, Nation) zu vermuten und zu
suchen: dieser ist hier nicht existent. Daher ist es auch so schwierig,
Konflikte bei und mit Angehörigen dieser ruralen Gesellschaften mit Bezug
auf „Staatsnormen“ einerseits und „Individualrechten“ andererseits zu
lösen oder überhaupt nur als Konfliktstruktur sichtbar zu machen.
Auch die antiken Herrschaftsgebilde sind ebenso wenig
im modernen Sinne als Staaten zu bezeichnen noch werden sie von „Völkern“
im heutigen Sinne getragen; zumindest haben sie für diese Dimension kein
Bewusstsein entwickelt. Sogar das relativ modern anmutende römische
Imperium war im Kern eine Klientel-Gesellschaft, in der die „gentes“ die
Machtdifferenziale unter sich ausmachten. Auch die „pax romana“ war ein
Rechts- und Herrschaftskonzept und kein Rekurs auf eine römische
integrative Kultur.
So werden wir darauf verwiesen, den Ursprung von
Konzepten einer »Kollektive Identität« als Funktion und Folge der
neuzeitlich Prozesse des „nation building“ in Europa zu verstehen, im
Sinne der Zivilisationstheorie von Norbert Elias als Teil der Psychogenese
der entstehenden Staatsgesellschaft (vgl. Voigt 2002b).
Die Durchsetzung von Volkstums- und
National-Bewusstsein, die geforderte innere Identifizierung mit Gruppen
und damit das Verständnis, Teil einer »Kollektiven Identität« zu
sein, ist Teil der zu dieser Zeit eingeleiteten „Homogenierungsprozesse“,
die auch durch die Entwicklung einheitlicher Hochsprachen zur Überwindung
der regionale und lokalen Differenzierung und Vielfältigkeit der
Feudalzeit beitragen, die der notwendig werdenden ökonomisch-rechtlichen
Einheitlichkeit und Sicherheit wie der staatlichen
Zentralisierungstendenzen zuwider liefen. Auf dieser Basis entwickelt sich
das neuzeitliche Staats- und Völkerrecht (vgl. Hugo Grotius).
Im Prozess der Dekolonisierung im 20. Jahrhundert
übernehmen Anti-kolonistische Befreiungsbewegungen das Macht- und
Durchsetzungsinstrumentarium der westlichen Kolonialmächte und wenden es
gegen diese.
Die Forderung nach eigener nationaler Repräsentation
ist letztlich der Kern des Antikolonialismus gewesen und führt in der
zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zur rechtlichen Homogenisierung der
Partizipationschancen von Gruppen auf der „internationalen Ebene“ z.B. in
der UNO, die abhängig werden von einer staatlichen (= nationalen)
Organisation und Artikulation.
Der Widerspruch dieses Prozesses ergibt sich aus der
Tatsache, dass hier „nation building“ ohne korrespondierende kulturelle
und sprachliche Homogenisierung einen „personalen Träger“ vermissen
lässt. Nur durch Gewalt wird versucht, im Interesse konkurrierender
Machteliten in den Staaten, die als „Kunstprodukte“ aus dem Erbe des
Kolonialismus herausgelöst worden sind, die zufällig dort lebende
Bevölkerung zu „Völkern“ zu machen. Aber gerade dieses Konzept der
Ethnifizierung ist unspezifisch und kann auch im Interesse jeder
Teilgruppe in der Hand oppositioneller Machtgruppen zum Mittel der
Desintegration des jeweiligen „Staates“ werden.
Da ein von partikularen Machtinteressen unabhängiger
historischer Anlass zur Nationenbildung sichtlich fehlt, sind
Bürgerkriege und Zerfallsprozesse eher das übliche als die Ausnahme. Das
Beispiel des missglückten Staatenbildungsprozesses in Jugoslawien zeigt
das sogar noch im europäischen Raum. Erst anhaltender ethnifizierter
Bürgerkrieg wie im Nahen Osten evozieren die Durchsetzung aggressiver auf
Feindbilder und Angststrukturen gründender „Wir-Konzepte“, die letztlich
eine gefährliche Form eines „Identitätskonzeptes“ annehmen Sonnen.
Gruppenkonflikte dieser Struktur (Palästinenser-Israeli, Türken-Kurden)
erzeugen die „Völker“ erst, deren Interesse sie wahrzunehmen postulieren.
Für eine europäische Politik ist es daher gefährlich, durch ethnische
Parteinahme das zu Grunde liegende Konfliktmuster der Ethnifizierung
sozialer Disparitäten zu akzeptieren und damit den Konflikt zu
perpetuieren.
Sowohl im individuellen interkulturellen Kontakt wie
im politischen Umgang mit ethnifizierten Konflikten ist es notwendig,
unzulässige Rechtsbegriffe und politische Parteinahme durch Konzepte der
Mediation und diskursiver Kommunikation aufzulösen. Hier liegt auch Ziel
und Chance einer kritischen Beschäftigung mit Identitäts-Konzepten für die
Pädagogik und die Interkulturelle Bildung.
Die Kategorie „Identität“ begegnet uns derzeit in den
Medien, in der politischen Öffentlichkeit und in der
sozialwissenschaftlichen Literatur sehr häufig – und zwar in
widersprüchlichen Kontexten und mit unterschiedlichen Bedeutungsinhalten
verknüpft. Auch in der pädagogischen Literatur finden wir eine heftige
Auseinandersetzung darüber, ob das Identitätskonzept als Beschreibung des
Subjektes pädagogischer Lernprozesse unter individualpsychologischen
Gesichtspunkten noch sinnvoll ist, wie es von einer funktionalistischen
Richtung, die sich an Luhmann orientiert, grundsätzlich bestritten wird
(Lenzen 1997) und die an deren Stelle Konzepte der „Multiidentitäten“ und
der „Flickwerk-Biographien“ stellt, oder ob ganz im Gegenteil dazu
„Identität“ im Sinne einer idealistischen „Pädagogik“ der unveränderliche
Kern der Person ist, den zu entwickeln und freizulegen Aufgabe
pädagogischen Bemühens ist. Einen kritischen und weiterführenden Beitrag
zu dieser Kontroverse liefert Bernhard Claußen (2001: 235 passim),
bei dem einmal deutlich wird, dass die Pädagogik nicht auf
individualitätsbezogene Identitätskonzepte verzichten kann, dass
andererseits die soziale Dimension als Diskurs in dieser Kontroverse
vernachlässigt wird.
Mit der Uneindeutigkeit des Begriffes der „Identität“
teilt diese Kategorie das „Schicksal“ vieler zentraler Begriffe, die
teilweise einen historischen oder einen definierten fachsprachlichen
Ursprung haben, aber in der Begriffsgeschichte in andere gesellschaftliche
und umgangssprachliche Bereiche diffundiert sind und dabei Eindeutigkeit
und ihr konsensuelles semantisches Umfeld verloren haben. In den
Sozialwissenschaften selbst gehören neben fundamentalen Kategorien wie
„Gesellschaft“ und „Gemeinschaft“ – deren Gebrauch kaum noch distinktive
Inhalte zu kennzeichnen in der Lage ist – vor allem Begriffe wie „Gruppe“,
„Schicht“, „Klasse“, „Rolle“ oder „System“ und „Funktion“. Zu diesen
Begriffen, deren Gebrauch dennoch unverzichtbar ist, existiert eine
reichhaltige Fachliteratur, die eine kritische Beschäftigung mit den
widersprüchlichen und sich wandelnden Realitätsbezügen und -definitionen
ergiebig macht, von deren aufklärerischen Potentialen aber eigentlich
nichts in den alltäglichen Umgang mit diesen Begriffen eingedrungen ist.
Typisch für diese „offenen Begriffskategorien“ ist
nicht nur ihre Unbestimmtheit und das Changieren ihrer Kontexte, sondern
auch ihre jeweils aktuelle Funktionalisierbarkeit, die eine – mit an
Machtdurchsetzungen und ‑interessen geknüpfte – „politische Besetzung“ –
und damit interessengeleitete Bedeutungseinschränkung – und
Funktionalisierung ermöglicht, wenn nicht nahe legt.
Damit eignen sich „offene Begriffskategorien“ als
politische „Kampfbegriffe“ in der tagespolitischen Auseinandersetzung.
Für alle genannten Begriffsbeispiele lassen sich hinreichende Beispiele
und Belege finden, die den Ideologem-Charakter verdeutlichen. Bas
wissenschaftliche, soziologische Interesse an diesen Begriffen knüpft
daher heute weniger an den ursprünglichen und definierten
Bedeutungsinhalten an – hier sollte eher eine große Zurückhaltung
gegenüber dem Gebrauch dieser Begriffe vorherrschen –, sondern gerade an
dem Phänomen ihrer Kontingenz und Funktionalisierbarkeit, also an der
gesellschaftlichen Funktion ihrer Verweildung. Im Laufe des 20.
Jahrhunderts sind zunehmend auch Begrifflichkeiten aus dem Bereich der
(Individual-) Psychologie und der Psychoanalyse in den
umgangssprachlichen Bereich wie in die sozialwissenschaftliche
Fachterminologie übernommen worden.
Diese „Grenzgänger“ zwischen Psychologie bzw.
Psychoanalyse und Soziologie wie Reich und Adorno erschließen den
Gesellschaftswissenschaften neue, aufklärerische Potentiale und
begründen damit die „Kritische Theorie“.
Abgesehen von dieser wissenschaftsgeschichtlichen
Bedeutung, die selbst wieder in politische Auseinandersetzungen
einbezogen wurde, hat die Verbindung von psychologischen und
soziologischen Fragestellungen eine weit reichende und notwendige
Anwendungsperspektive. Eine zentrale Rolle spielt dabei die
Sozialisationsforschung, deren Bedeutung in den aktuellen Diskursen über
gesellschaftliche Gewalt, Jugenddelinquenz wie auch allgemein für die
Fundierung der Politikdidaktik nicht unterschätzt werden darf.
Dass hier auch im Kontext der
Gesellschaftswissenschaften nicht entscheidbare philosophische Probleme
hereinspielen, ist bei der Thematik, die in existenzieller Weise das
Entstehen des menschlichen Wesens und des Bewusstseins behandelt,
selbstverständlich, kann aber an dieser Stelle nicht vertieft werden. Es
genügt hier der Hinweis auf die Diskurse der „science wars“ über den
Wirklichkeitsbegriff aus naturwissenschaftlicher wie aus
historisch-soziologischer Perspektive. Die Gesellschaftswissenschaften
tendieren dabei heute zu einer Affinität zum philosophischen
Pragmatismus, wie ihn in typischer Weise Rorty (2000) vertritt.
Diese ausführlichen und verallgemeinernden
Vorbemerkungen scheinen notwendig, um zum Thema der „Identität“
hinzuführen und eine kritischdistanzierte Sicht aufzubauen. Auch die
sowohl gängige als auch vieldeutige Kategorie der „Identität“, mehr noch
der hier primär in Frage stehenden »Kollektiven Identität« als
häufig anzutreffendem politischen Leitbegriff, gehört zu den „offenen
Kategorien“, die von der Individual- und Entwicklungspsychologie über die
Sozialisations-Forschung in den alltäglichen Sprachgebrauch und in die
Sozialwissenschaften diffundiert sind. Aber selbst die Psychologie hat
den Begriff der „Identität“ übernommen aus dem philosophischen
Sprachgebrauch. Der Begriff hat also eine alte Tradition und eine in
unterschiedlichen fachlichen Kontexten wechselvolle semantische
Entwicklung durchgemacht. Nach einigen einleitenden allgemeinen
Überlegungen werden wir uns dann vor allem einer kritischen Betrachtung
des Begriffs der »Kollektive Identität« zuwenden, um diesen aus
einer ganzen Reihe von Gründen grundsätzlich zurück zu weisen.
„Identität“ wird heute in der öffentlichen Diskussion in
widersprüchlicher Weise verwendet. Mit „Identität“ bzw.
„Identitätsproblemen“ werden sowohl individuelle Verhaltensmuster in der
Gesellschaft begründet (Delinquenz, Sozialisationsdefizite,
Akkulturationsprobleme, Gewaltproblematik), individuelle psychische
Störungen gekennzeichnet (multiple Persönlichkeiten, psychotische
Angstsyndrome etc.), als auch auf gesellschaftliche Gruppen bezogene
„Identifikationen“ und „Wir-Ideale“ beschrieben, insbesondere, wenn es um
die Erklärung von Nationalismus, Ethnizität oder gewalttätigen
Gruppenstrategien geht. Dabei ist offen, inwieweit der Terminus
„Identität“ aus „Identifikationsprozessen“ abgeleitet oder als schon
vorher bestehende »Kollektive Identität« verstanden wird.
In allen diesen Fällen bleibt die Ambiguität
bestehen, inwieweit „Identität“ als Ergebnis eines Prozesses bzw. Ziel
einer Entwicklung zu verstehen ist oder als zumindest potentiell von
Anfang an existierender Wesenskern, also als Entität angenommen wird.
Diese Überlegung führt zu einem anderen Gebrauch des Begriffes der
„Identität“ hin, der individual bezogen für die Pädagogik wichtig
geworden ist, gruppen- bzw. „volkstumsbezogen“ die Diskussion um
staatliche Partizipationsrechte seit dem Prozess der Dekolonisierung
bestimmt: Identität als normative Wertkategorie zur Bestimmung von
individuellen und kollektiven Entwicklungszielen und ihrer Legitimation.
Die Vorstellung von einer „intakten Persönlichkeit“ oder eines
„souveränen Volkes“ wird in diesem Kontext als Ausprägung seiner
Identität postuliert. Dieser Identitätskern ist aber nur schwer zu
bestimmen und zu beschreiben. Im individuell-pädagogischen Bereich muss
die Philosophie des Bewusstseins und des „Ich-Subjektes“ einspringen, für
Gruppen und Völker werden sprachliche, kulturelle, ethnische und
historisch-politisch (z.B. einen antikolonialen Befreiungskampf
evozierende) sowie mythische (Herkunftslegenden, Nationalmythen,
Gruppensymbole) „Basiserfahrungen“ bemüht, um die „Gruppenidentität“ im
Bewusstsein einer „Wir-Erfahrung“ zu verankern.
Dass hier schon Norbert Elias mit seinem
Konzept der „Überlebenseinheiten“ begrifflich-konzeptuell weiter
war und Konzepte der »Kollektiven Identität« schlicht obsolet
werden lässt, sei hier schon angedacht. Der Identitätsbegriff ist in
seiner staatlich-gesellschaftlichen Verwendung äußerst kritisch zu
beurteilen und selbst in gewissem Sinne ein auf Gefühlen aufgebautes
verschleierndes Ideologem.
Kehrt man zum ursprünglichen individuellen
Identitätskonzept zurück, lassen sich wesentliche und wissenschaftlich
sinnvolle, weiterführende Aspekte mit einer sehr einleuchtenden Überlegung
von Schmücker und Hering belegen:
„Identität ist die Einheit von Unterscheidbarem: die
Gleichheit von etwas mit etwas anderem. Als personale oder
Ich-Identität kann man folglich die projektive Einheit eines
individuellen Subjekts bezeichnen, das sich zu unterschiedlichen
Zeitpunkten als es selbst identifiziert. Jürgen Habermas hat diese
personale Identität vor zwei Jahrzehnten als ‚Fähigkeit sprach- und
handlungsfähiger Subjekte‘ definiert, ‚auch noch in tief greifenden
Veränderungen der Persönlichkeitsstruktur ... mit sich identisch zu
bleiben‘? Für eine normale Lebensführung ist diese Fähigkeit ganz
unabdingbar: Wenn sie fehlt oder verloren geht, sind seelische
Krankheiten regelmäßig die Folge. Darüber hinaus besitzt die personale
Identität jedoch auch eine forensische Bedeutung, auf die schon John
Locke aufmerksam gemacht hat: Wenn ich derjenige bin, der in der
Vergangenheit in bestimmter Weise gehandelt hat, dann bin ich für die
Konsequenzen dieses Handelns verantwortlich. Die Identität eines
individuellen Subjekts hat allerdings nicht nur diese durch seine
Selbstwahrnehmung bestimmte Innenseite, sondern auch eine Außenseite,
die von der Fremdwahrnehmung abhängig ist. Sie kann sich mit meiner
Ich-Identität decken, muss es aber nicht. Analog dazu lässt sich einer
Gruppe oder Gesellschaft eine kollektive Identität zuschreiben“
[Hervorhebung G.V.].
Die abschließende Übertragung des Individualkonzeptes
auf eine angenommene „kollektive Identität“ muss jedoch grundsätzlich in
Frage gestellt werden.
Der philosophische Diskurs über die personale
Identität kann hier ebenso wenig vertieft werden wie das Problem der
axiomatischen Identität von Größen und Entitäten. Die Kategorie der
„Identität“ entspricht hier dem ersten Axiom der klassischen
Zahlentheorie, der Identität einer Größe (der Einheit) mit sich selbst.
Dass diese auf dem euklidischen Weltbild fußende Zahlentheorie, die u.a.
Bertrand Rüssel zur Vollendung geführt hat, in sich nicht widerspruchsfrei
sein kann, hat Anfang der 30er Jahre Gödel mathematisch belegt, indem er
die Logik der Booleschen Algebra zur Aufdeckung der immanenten Paradoxien
in der Russel'schen Zahlentheorie verwendete. Philosophische Bedeutung
hat dieser Diskurs, weil er in gleicher Weise die immanente Paradoxie der
jeglicher Hermeneutik zu Grunde liegende Annahme einer mit sich selbst
identischen Letztbegründung erweist. Konstruktivistische und
relativistische Philosophiebegründungen verzichten daher ganz auf einen
solchen „archimedischen Punkt“ eines identischen Wahrheitsbegriffes und
damit auf die These der Identität als einer philosophischen Entität.
Die schon genannte Affinität sozialwissenschaftlichen
Denkens zur relativistischen oder pragmatischen philosophischen Fundierung
steht in diesem Erklärungszusammenhang.
Im Bereich der Ethik ist ein (pragmatisches)
Identitätskonzept in so fern wohl unverzichtbar, als es das „Ich“, die
„persona“ als persistierendes, denkendes und reflektierendes „Subjekt“
ethischer Orientierungen voraus setzt. Doch wird hier die Grenze zur
psychologischen Dimension des Identitätskonzeptes erreicht.
Zur Bestimmung des Gegenstandes der Psychologie („die
menschliche Psyche“), um sie von der medizinisch-naturwissenschaftlichen
Anthropologie abzusetzen, benötigt diese Wissenschaft die These von einer
zumindest potentiell mit sich selbst persistent, d.h. über längere
Zeitabschnitte „identischen Person“. Dies ist eine „Metakategorie“, die
letztlich holistischen Denkansätzen folgt. Der Charakter der „Person“ als
Entität ist ein Bewusstseinskonstrukt und keine analytisch-deterministisch
begründbare „Tatsache“. In so fern unterliegt das „Wesen der Person“ und
damit seine „Identität“ dem Kontingenz-Postulat.
Identität kann als Selbstkonzept; und als
Zuschreibung verstanden werden. Beides steht in interdependentem
Zusammenhang und wird zwangsläufig die Thematik einer
Selbst-Umwelt-Dichotomie, psycho-analytisch als „Ich-Entstehung“
ansprechbar, behavioristisch aber nur als input-output-System einer „black
box“ zu beschreiben. Sozial-psychologisch erschließt sich dieser
Zusammenhang im Forschungsbereich der Sozialisationstheorie.
Die Ethische und die politische Dimension dieser
Ansätze wird sofort deutlich, wenn wir uns die Problematik der „Fremdheitserfahrung“
und ihre emotionalen Ambivalenzen und immanenten Konfliktpotentiale vor
Augen führen.
Ein zentrales philosophisch-psychologisches Problem
wird dadurch angeschnitten: die Frage nach dem Bewusstsein. Die
Vielzahl der Bemühungen um diese Kategorie bis hin zur modernen
Gehirn-Forschung kann hier nicht referiert werden.
Doch bleibt eine Konsequenz in unserem Zusammenhang
von großer Bedeutung: Bewusstsein – wie wir es unserem Alltag
verstehen (müssen) – setzt Erinnerung voraus und die Erwartung
einer wie auch immer strukturierten Zukunft, die etwas mit der
gegenwärtigen Situation ebenso zu tun hat wie mit der erinnerten
Vergangenheit.
Und zunächst einmal sieht sich das »Ich« in
eben dieser Vergangenheit – als Beobachter oder Akteur – wie in der
antezipierten Zukunft teilhaftig. Damit liegt hier notwendigerweise ein
personales Erfahrungskonzept zu Grunde, das der Begriffskategorie der
Identität der Person entspricht – wohlgemerkt als subjektives
Selbstbild oder Selbstkonzept – dessen intersubjektive
Dimension erst in der Konfrontation mit der sozialen Umwelt zu Tage
tritt, ohne die es sich aber erst gar nicht entwickeln kann.
Bewusstsein ist in diesem Zusammenhang also (auch) eine soziale
Kategorie.
Für juridisches Denken ist die Kategorie der
Identität notwendig und grundlegend. Recht ist von seiner
Konzeption her zeitlich dimensioniert.
Rechtsetzung, zu normierendes Verhalten und Rechtsprechung
sind eine zeitliche Trias, die als Konstrukt der Zeit Struktur und
Kontinuität verleihen soll.
Die Objekte der Norm, die Menschen oder „Täter“,
müssen nach dieser zeitlichen Trias konzipiert sein, ihre Identität
ist die Fiktion, dass der „Täter“ einmal die vor der „Tat“
liegende Rechtsnorm erfahren und verinnerlicht haben konnte und nach der
„Tat“ als „identische Person“ für die Tat verantwortlich
gemacht werden kann.
Ohne diese Fiktion einer gegebenen Identität der
Person wäre juristisches Denken ebenso unsinnig und unmöglich wie das
Richten und Sanktionieren.
Die Legitimität behavioristischer Rechtssysteme, die
nicht nach Identitäten fragen, würde sich auf die statistische
Erfolgskontrolle erprobter Reaktionen auf rechtliches Handeln im
Sinne der Individual- und Generalprävention bezogen auf weitere Straftaten
beschränken: Wenn die Kriminalitätsrate sinkt, waren die rechtlichen
Maßnahmen – Strafen, Sanktionen, Erziehungsmaßnahmen – in Ordnung und
ausreichend.
Die ethische Kategorie der „Schuld“ setzt
personale Schuldfähigkeit, d.h. das Bewusstsein einer personalen Identität
voraus.
Die reale Rechtsprechung und Rechtsetzung in unserer
Gesellschaft schwankt zwischen diesen Konzepten, indem einmal die
Kategorie der „Schuldfähigkeit“ rechtsrelevant die Prüfung der
Fähigkeit des Täters auf Schuldeinsicht und seine Anerkenntnis der
untrennbaren Verbindung seiner Person mit seiner Tat voraussetzt
und damit letztlich die Identitätsvermutung des Täters zum
Urteilskriterium macht, auch was seine Erinnerung an die Tat
angeht, andererseits aber die Forderung der Gesellschaft nach
Rechtsfrieden den Gesichtspunkt der Sühne der Tat zwingend
einfordert. Für die Öffentlichkeit nur schwer zu begreifen und erst recht
vom Opfer kaum nachzuvollziehen ist die immer wieder notwendige Trennung
der sühnenden Verurteilung der Tat und der festgestellten
Nichtschuldfähigkeit des Täters, bei dem die vorausgesetzt
Identitätsvermutung nicht zu bestätigen ist.
Ohne weiter auf diese rechtsphilosophische Dimension
eingehen zu wollen, die aber für eine politikdidaktische Reflexion
maßgebliche Bedeutung hat, und auf die daraus resultierende
Entscheidungsunsicherheit des Rechts einzugehen, wird ganz allgemein zu
sagen sein, dass die Forderung nach „Verantwortung“ und
„Haftung“ die Konzeptualisierung von Identitätsvorstellungen
notwendig nach sich zieht.
Hervorzuheben ist hier der Aspekt, dass die
rechtliche „Verantwortungsvorstellung“ eng mit der Konzeptualisierung
des Begriffs des „Identitätsbewusstseins“ verknüpft ist. Die
rechtliche Beurteilung hat sich auf Taten „identischer Personen,
Individuen“ zu beziehen und rechtliche Verantwortung kann nur eine
rechtsfähige Person als identisches Individuum übernehmen.
Hier wird die schon angesprochene Ambivalenz und
Problematik des Begriffes einer „kollektiven Identität“ sehr
augenfällig und unmittelbar rechtsrelevant. In der juristischen
Perspektive hat das Konzept einer „kollektiven Identität“ seine
stärkste Stütze, wenn – in der Rechtswirklichkeit notwendigerweise und
unwidersprochen – nichtpersonale Institutionen und Menschengruppen
haftbar und verantwortlich für Fehlverhalten gemacht werden, ohne dass
notwendigerweise individuelle „Schuldige“ auszumachen sind.
Wichtig und begrifflich abgrenzend ist hieraus folgend aber, dass diese
Haftung und Verantwortung rechtlich und rechtsphilosophisch
keineswegs gleichgesetzt werden kann mit „Schuld“. Kollektives
Fehlverhalten zieht Haftung, aber keine Sühne nach sich, so schwer dies
dann auch wieder die Opfer zum Beispiel staatlicher Verbrechen trifft.
Wir können mit dieser Überlegung das neuzeitliche
Konzept einer „kollektiven Identität“ in einen
historisch-soziologischen Kontext stellen, auf den wir noch zurückkommen
müssen: die Funktion der Identität von Kollektiven und Institutionen als
Mittel der gesellschaftlichen Homogenisierung im Prozess des
„nation building“.
So können wir in der historischen Perspektive zwei
unterschiedliche Funktionstypen einer „kollektiven Identität“
unterscheiden:
a. Die „undistanzierte“
Identität der ruralen Gesellschaft
Die „undistanzierte“ (mythische)
Identität wird als solche nicht selbst wahrgenommen, sondern dient aus
heutiger Sicht zur Kategorisierung historische Gruppenkohäsion und besieht
sich auf vielfältige traditionale Gruppenverbände der Vergangenheit.
Angewendet wird diese Kategorie auch auf heute noch existierende
gesellschaftliche Residualformen in den Peripherien und den
Binnenperipherien der semiperipheren Regionen wie der Türkei.
Diese Identität beschreibt stabilisierende
Verhaltenskonzepte der familialen und an Klientelen orientierten
Vergesellschaftung, in der, nach Elias, kollektive „Überlebenseinheiten“
herausgebildet werden, die erst im weiteren historischen Prozess als
Stämme, Völker, Sprach- und Religionseinheiten oder Ethnien
„rationalisiert“, d.h. aber meist: mythologisch als
Abstammungsgemeinschaften legitimiert werden. Von ausschlaggebender
Bedeutung ist dabei, dass die historischen Abläufe zum Beispiel der
„Ethnogenese“ gegenüber dem selbst geglaubten
„Abstammungssachverhalt“ eine vollständige Umkehrung bedeuten, die
Kohäsion der Gruppe also auf ein mythisches Ideologem zurückgeführt wird.
Von einer Identität in psychologischer Analogie kann
hier sicher nicht die Rede sein, der juridische Aspekt kommt aber durch
die Gruppennormen, die sich meist in patriarchalischer Repräsentation
ausdrücken, zu Tragen. Individualrechte sind nur sehr begrenzt wenn
überhaupt definiert und sicherlich nicht gegen die Ansprüche des
Kollektivs geschützt. Hier erweist sich der Doppelcharakter dieser
„Identität“: als „Überlebenseinheit“ ist der Rechtliche Bezug von
Verantwortung und Haftung auf das Kollektiv insgesamt von existenzieller
Bedeutung und sichert dem Einzelnen seine Überlebenschancen; als
Herrschaftsordnung festigt sie patriarchalische Vorrechte und strukturelle
unauflösliche Ungleichheit für die einzelnen Binnengruppen des Kollektivs.
Dieser zweite Aspekt macht verständlich, warum diese „undistanzierten
Identitäten“ im Modernisierungsprozess ihre mangelnde Eignung erweisen und
immer stärker nur als anachronistische Residualformen aufgefasst werden
können, auch wenn gerade der Modernisierungskonflikt zu erschreckenden
Gewalt- und Destruktionspotentialen auf der Basis mythischer
Selbstkonzepte führt.
Ganz deutlich ist hier der Inhalt der auf das
Kollektiv durch Tradition und Enkulturation projizierten
„Selbstkonzepte“ und „Wir-Ideale“ und ihrer
undifferenziert-mythischen Begründung zu unterscheiden von der rationalen
und historischen Begründung der Entstehung dieser sozialen Gruppenkohäsion
im Vergesellschaftungsprozess. Weder sind hier die kulturellen Einheiten
oder ethnischen Differenzierungen als reale Ursachen einer
„Identitätsstiftung“ anzusehen, noch kann bei der oft großen inneren
Differenzierung und Heterogenität tatsächlich von persistenten
gesellschaftlichen Einheiten gesprochen werden. Verlangt ist hier ein
grundsätzlich prozessuales Vorgehen, das gesellschaftliche
Selbstverständnisse als Phasen von Veränderungsprozessen begreift.
Daher ist es auch notwendig, sich der Frage zu
stellen, in wie fern eine Kategorisierung vormoderner, ruraler oder
peripherer Gesellschaften unter das Konzept »Kollektiver Identitäten«
überhaupt zu sinnvollen Erkenntnissen führt. Auch hier führt erst eine
historisch-soziologische Metaebene der Erklärung zu brauchbaren
Einsichten. Nicht die Kategorie einer »Kollektiven Identität«
beschreibt eine historische Identität, sondern diese Kategorie ist ein
reales historisches Agens, das in mehrschichtiger Weise im Prozess des
nation building in Wert gesetzt wird.
Einerseits diente diese »Kollektive Identität«
in ihren Ausprägungen als Nationalismus und Staatsbewusstsein der
notwendigen gesellschaftlichen Homogenisierung als Voraussetzung der sich
ausweitenden Aktionsräume der ökonomischen Entwicklung, der Frühformen
einer Globalisierung des Handels und der Erschließung der Märkte für die
beginnende Industrialisierung, andererseits verschleierte sie die
Brutalität der Durchsetzung neuer Herrschafts- und Ausbeutungsformen,
indem sie einen scheinbaren Rückgriff auf bewährte traditionale
Verhaltens- und Bewusstseinsformen ermöglichte und innere Konflikte auf
neu entstehende oder wieder aktualisierte äußere Feinde projizieren ließ.
In der Gegenwart verschärft sich unter dem
Gesichtspunkt der globalen Durchsetzung von industriegesellschaftlichen
Modernitätsvorstellungen und Lebenskonzepten, die unumkehrbar und daher
historisch als notwendig zu bezeichnen ist, als Denk- und
Orientierungsmuster der realen Modernisierungs- und
Globalisierungsverlierer, die im Rückgriff auf vormodernen (klientele und
familiale) Ordnungs- und Handlungsvorstellungen – ohne diese in der
Realität wieder beleben zu können, da sie für heutige Konfliktlagen keine
Lösungsperspektive anzubieten haben – eine Kampf „gegen die Moderne“
führen. Die geglaubten Überlebenseinheiten werden als Ethnien begriffen
und legitimiert, wobei niemals ins aktuelle Bewusstsein gedrungen ist,
dass es sich bei diesen aggressiv verteidigten Ethnien keineswegs um
persistente Völker sondern um zeitgeschichtlich sehr junge Artefakte
handelt.
An den „Ethnien“ bzw. den „Völkern“ der Kurden
oder der Palästinenser zeigt sich augenfällig, dass vor Ausbruch
der politischen Konflikte, die mit der weltpolitisch gefügten Bildung der
Staaten Türkische Republik und Israel
zusammenhängen, Kurden oder Palästinenser als Gruppen oder
gar Völker nicht in Erscheinung getreten sind und erst recht kein
entsprechendes Zusammengehörigkeitsgefühl entwickelt haben.
Die ethnischen Konflikte der Gegenwart berufen sich
also sicherlich zu Unrecht auf alte „Rechte von Völkern“ – wie übrigens
gleichermaßen die europäischen Nationalstaaten keineswegs auf vorher
eindeutig zu definierende und abzugrenzende Volkstums- oder Kulturgruppen
zurück zu führen sind
– sondern sind Ergebnis von Machtprozessen und bewusster
Herrschaftslegitimierung. Das entstehende Gefühl einer »Kollektiven
Identität« verselbständigt und verfestigt sich dann jedoch und wird zu
einem Faktor der internationalen Konflikttopographie.
b. Die »Kollektive Identität«
der modernen Staats-Gesellschaft
Die Konzeptualisierung einer Kategorie der
»Kollektiven Identität« in Europa beginnt mit dem Beginn der Neuzeit
und ist Bestandteil der von Norbert Elias beschriebenen
Zivilisationsprozesse. Zivilisatorische Verhaltensstandards werden
durchgesetzt – wie das Gewalt- und das Steuermonopol des Staates – im
Interesse der Machtdurchsetzung einer neuen institutionalisierten
Staatsherrschaft.
Verhaltensstandards sind nicht Selbstzweck sondern
historisch-prozessuale Funktionen eines Wandels gesellschaftlicher
Figurationen. Dabei sind diese Zivilisationsstandards weder
widerspruchsfrei, noch konsistent und auch nicht in gleichsinniger und
gleichzeitiger Weise in den sozialen Gruppen des „Staates“ und der
„Staatsbürgerschaft“ präsent und wirksam.
Zivilisatorische Verhaltensstandards werden
durchgesetzt, sowie das Gewalt- und Steuermonopol des Staates, im
Interesse der Machtdurchsetzung einer neuen institutionalisierten
Staatsherrschaft. Dies war nicht Selbstzweck, sondern
historisch-prozessuale Funktion eines Wandels gesellschaftlicher
Figurationen. Daher sind diese Zivilisationsstandards weder
widerspruchsfrei, noch konsistent und auch nicht gleichmäßig weit in den
sozialen Gruppen des „Staates“ und in der „Staatsbürgerschaft“ präsent und
wirksam.
Ein labiles, veränderliches Gleichgewicht von
Verhaltensoptionen und Verhaltenspotentialen beschreibt die Politische
Kultur der Gesellschaft.
Dieses differenzierte Bild des Verhaltens im historischen Wandel lässt die
These einer persistenten »Kollektiven Identität« als obsolet
erscheinen.
Erst recht wird dies deutlich, wenn man sich vor
Augen führt, dass der Zivilisationsprozess keineswegs eindimensional und
unwidersprüchlich zu beschreiben ist. Der Machtprozess wird in
ambivalenten und wandelbaren Codierungen eines kulturellen
Zeichenprozesses wahrgenommen und umgesetzt (Voigt 2002b,
Kostjukovic 1987).
Traditionale Symbolik und Codierungen, die
zurückweisen auf vorstaatliche Kommunikationsfigurationen, werden in
der Durchsetzung des Nationalismuspostulates im 19. Jahrhundert in Mittel-
und Westeuropa als Funktion problematischer
Homogenisierungsbestrebungen des entstehenden Nationalstaates ganz
bewusst im Interesse der Herrschaftsdurchsetzung eingesetzt und
konstituiert.
Gleichzeitig entsteht innerhalb der gleichen
historischen Situation und Politischen Kultur eine starke, bis heute
wirksame Unterströmung einer Kultur der Widerständigkeit (Voigt
2001a: 208f., 226f.), die zu dem Wertvollsten gehört, was die europäische
Kultur hervorgebracht hat und and die auch die Menschen- und Grundrechte
und der Versuch ihrer Durchsetzung anknüpfen. So ist die dauernde
Konkurrenz affirmativer und widerständiger Verhaltensoptionen Merkmal der
europäischen Kultur und Agens ihrer historischen Dynamik und globalen
Wirksamkeit. Mit der These einer konstituierten „kollektiven Identität“
ist dieser Befund jedenfalls nicht zu vereinbaren; die Kategorie selbst
wird damit zu einem Kampfbegriff der affirmativen Machtinteressen.
Es mag daher widersprüchlich erscheinen, dass im
Prozess des Antikolonialismus und der politischen
Partizipationsforderungen nichtstaatlicher Gruppen der Rekurs auf den
Identitätsbegriff eine zentrale und für die Herrschenden gefährliche
Rolle spielt, da sie deren eigene Identitätsmodelle, die in einem Prozess
der Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols durchzusetzen versucht
wurden, konterkariert mit Widerstand gegen die damit verbundene
Homogenisierungszumutung. Auf der anderen Seite imitiert jedoch die
separatistische Gruppe eben die gleichen Machtprozesse nach innen, die sie
nach außen hin bekämpft. Der Rekurs auf eine eigene Gruppenidentität
konstituiert meist erst die Gruppe, die den neuen Herrschaftsverband
ausmachen soll. So entstehen im Prozess des Antikolonialismus tatsächlich
„neue Völker“,
die sich in der Verinnerlichung der Werte und Erfahrungen des
antikolonialistischen Kampfes zunehmend als „Überlebenseinheiten“
verstehen und auch verstehen können. Dies erklärt die teilweise mit
Erstaunen aufgenommene Beobachtung, dass „revolutionäre
Befreiungsbewegungen“ nach ihrem Erfolg in den neu konzipierten
Staaten als autoritäre Staatsparteien gerieren und unter einer
revolutionären Terminologie konservative, machtzentrierte Ideologien
bis hin zum zentralistischen Personenkult um den „verehrten Führer der
Revolution“ entwickeln.
Damit wird aber die machtfixierte Bedeutung des
Konzeptes der »Kollektiven Identität« nur befestigt: Es geht um den Aufbau
einer kollektiven, in sich aber affirmativ-homogenisierenden wirksamen
Machtsicherung und letztlich um das Ziel einer politischen
Auseinandersetzung mit der Realitätsperspektive der Herrschenden.
Die innere Struktur von Gruppen, die ihre Ansprüche
auf die These einer »Kollektiven Identität« stützen, ob sie nun
konkret ethnische, kulturelle oder historische
Begründungen in den Vordergrund stellen – wobei der Charakter dieser
Kategorien als Artefakte verdrängt in irrationaler Weise
anathematisiert wird –, zeigt in der Regel ein Übermaß an Gruppenzwängen
und Homogenisierungsforderungen.
Beispiele aus jüngster Zeit sind die bewusst herbei
geführten Ethnifizierungen und ihre pseudohistorische, mythenorientierte
Fundierung in den Nachfolgekriegen des zerfallenen Bundesstaates
Jugoslawien. Ebenso zu nennen ist der insgesamt in „double-bind“-Verstrickungen
Esposito, Helena, 2002: Soziales Vergessen. Formen
und Medien des Gedächtnisses der Gesellschaft. Mit einem Nachwort von Jan
Assmann. suhrkamp taschenbuch Wissenschaft stw 1557, Frankfurt am Main.
Kostjukovic, Elena, 1987: Der unbegrenzte
Zeichenprozeß als Grundlage der Kultur (1982). In: Burkhart Kroeber
(Hrsg.), Zeichen in Umberto Ecos Roman „Der Name der Rose“. München 1987 (Hanser).
Voigt, Gerhard, 2001a: Widerständigkeit als
Gültigkeitsproblem der Politischen Bildung. Krisen und Konfliktfelder
zwischen Universalisierungsanspruch und Nationfixierung. In: Claußen,
Bernhard / Donner, Wolfgang / Voigt, Gerhard, Hrsg., 2001: Krise der
Politik – Politische Bildung in der Krise? Diskurse im Kontext von
Globalisierung und Ost-West-Perspektiven. Materialien aus der
Zusammenarbeit zwischen der Akademie für Wirtschaft, Politik und Kultur
Mecklenburg-Vorpommern und dem Verband der Politiklehrenden.
Demokratie und Aufklärung: Kritische Sozialwissenschaften und
Politische Bildung im Diskurs – Materialien –, Band 1. Galda + Wilch
Verlag. Glienicke/Berlin / Cambridge/Massachusetts: 207-234.
Voigt, Gerhard, 2002a: Zur Begriffsbestimmung von
„Staat“ und „Staatsgesellschaft“. Anmerkungen zur begrifflichen
Differenzierung. In: Voigt, Gerhard, Hrsg., 2001: „Staatsgesellschaft“.
Historisch-sozialwissenschaftliche Beiträge zur Diskussion von
Entwicklungen, Problemen und Perspektiven. Schriftenreihe des
UNESCO-Clubs für die UNESCO-Schule am Maschsee, Bismarckschule Hannover,
e.V.
Voigt, Gerhard, 2002b: Aspekte von Kultur und
Zivilisation: Die kulturelle Dimension des Transformationsprozesses.
Dimensionen und Probleme eines sozialwissenschaftlichen Paradigmas als
Propädeutikum zum Vergleich der Polnischen Zivilisationsgeschichte und
der Gesellschaft der »Semiperipherien«. In: Nettelmann, Lothar /
Adamczyk, Dariusz, Hrsg., 2002: Zur Frage einer polnischen
Nationalkultur. Polen in Europa: Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft.
Beiträge der Tagung »Zur Frage einer Polnischen Nationalkultur« der
Deutsch-polnischen Gesellschaft Hannover, e.V. Schriftenreihe des
UNESCO-Clubs für die UNESCO-Schule am Maschsee, Bismarckschule Hannover,
e.V. Sonderheft 1 /2002: Texte aus der Arbeit der Deutsch-polnische
Gesellschaft Hannover, e.V. Hannover: 109-150.
Anmerkungen
Inhalt
Zusammenfassung
1. Die
gesellschaftliche Bedeutung des Identitäts-Begriffes
2.
Bedeutungsebenen des Identitätsbegriffes
2.1 Die philosophische Dimension
2.2 Die psychologische Dimension
2.3 Die juridische Dimension
3. Geschichte
und Gruppenkohäsion: Unterschiedliche Identitätskonzepte
3.1 Von der traditionalen Gesellschaft zum
nation building
a. Die „undistanzierte“ Identität der ruralen
Gesellschaft
b. Die »Kollektive Identität« der modernen
Staats-Gesellschaft
Literatur
Anmerkungen
Dokument-Information
Manuskript 22.04.2003
Internet-Publikation 13.09.2011
auch auf http://www.pu-aktuell.de unter Gerhard Voigt:
Die Grenzen des
»Identitätskonzeptes«: Widersprüche, Ideologien
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